
Südwestdeutsche Länderchefs einigen sich auf Volksabstimmung | 13.11.1950
Archivradio – Geschichte im Original
20.04.2022
23 min
Beschreibung
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern für den Südweststaat
Für oder gegen einen Südweststaat? Die Stimmung ist unterschiedlich in den südwestdeutschen Ländern. Die Menschen in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern haben sich in der Volksbefragung im September 1950 mehrheitlich dafür ausgesprochen, einen gemeinsamen Südweststaat zu schaffen. Doch im Land Baden ist die Mehrheit dagegen.
Grundgesetz enthält einen Artikel extra für den Südwesten
Um zu überlegen, wie sie aus dieser Situation herauskommen, kommen die Landeschefs nach der Volksbefragung mehrmals zusammen. Bei den Treffen spielt ein Kuriosum des damals noch jungen deutschen Grundgesetzes eine Rolle: Ins Grundgesetz wurde nämlich ein Artikel extra für den Südwesten aufgenommen. In diesem Artikel 118 heißt es bis heute:
„Die Neugliederung in dem die Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern umfassenden Gebiete kann […] durch Vereinbarung der beteiligten Länder erfolgen.“Die Länder können allerdings nichts vereinbaren, weil sie sich nicht einig sind. Aber der Artikel im Grundgesetz geht noch weiter, im nächsten Satz heißt es:Quelle: Artikel 118, Grundgesetz
„Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so wird die Neugliederung durch Bundesgesetz geregelt, das eine Volksbefragung vorsehen muss.“Länder machen der Bundesregierung Gesetzesvorschlag Das ist das Thema dieser Treffen im Herbst 1950, die zum erwartbaren Ergebnis kommen: Die Länder machen der Bundesregierung einen Gesetzesvorschlag, der auch eine Volksabstimmung vorsieht, sodass binnen eines Jahres endlich eine Entscheidung herbeigeführt werden kann. Gebhard Müller federführend aktiv Interessant in dem Zusammenhang: Die diplomatische Federführung in der Entwicklung liegt vor allem bei Gebhard Müller, Staatspräsident des Landes Württemberg-Hohenzoller. Er war derjenige, der sich für den Südwest-Artikel im Grundgesetz stark machte, er hatte die informelle Volksbefragung angeregt und er ist nun derjenige, der bei der Pressekonferenz nach dem letzten Spitzentreffen am 13. November 1950 in Baden-Baden als erster spricht – von sich übrigens in der 3. Person. Wie wird abgestimmt, wie ausgezählt? In diesen Aufnahmen klingt es so, als würden sich die Länder zumindest auf ein gemeinsames Verfahren zur Abstimmung einigen können. Doch die Wirklichkeit sieht bald anders aus. Denn Abstimmungsergebnisse kann man beeinflussen, je nachdem, wie genau abgestimmt und wie ausgezählt wird. Genau darüber wird ab jetzt weiter gestritten – ein Kampf, der ein Jahr später vor dem neu geschaffenen Bundesverfassungsgericht landet.Quelle: Artikel 118, Grundgesetz