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Der Führerausweis eines Klienten wurde ohne vorgängige Gewährung des rechtlichen Gehörs durch das Strassenverkehrsamt entzogen. Sandra und Duri Bonin unterhalten sich über den Umstand, dass das Administrativverfahren nun doch bis zum Abschluss des Strafverfahrens sistiert wurde und der Klient auch seinen Führerausweis zurückerhalten hat. Gemäss mündlicher Auskunft gewichtet das Strassenverkehrsamt ebenfalls den Umstand, dass der Bundesrat von der Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln abrät. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Sandra und Duri Bonin diskutieren den Aufsatz 'Corona-Prävention im Straf-und Massnahmenvollzug' von Thierry Urwyler, Thomas Noll sowie Astrid Rossegger (sui-generis2020, S. 193 ff.). Scheinbar hat der Justizvollzug die Therapiefrequenzen in den Gefängnissen in Folge von Covid-19 reduziert. Ein Umstand, welcher Sandra und Duri nicht einleuchtet, würden doch mildere Massnahmen zur Verfügung stehen. Weiter diskutieren sie die Möglichkeit von bedingten Entlassungen, wobei Sandra und Duri unterschiedlicher Meinung sind. Einig sind sie sich dann wieder darin, dass die mangelnde Fehlertoleranz die angestrebten Ergebnisse teilweise konterkariert, was vor dem Hintergrund der hypothetischen Konditionalen der Prognoseinstrumente für den betroffenen Einzelnen sehr ungerecht sein kann. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
- 19.05.20205 min
Sandra stellt sich die Frage, ob ein Scheidungsanwalt seinen Klienten im Gefängnis besuchen kann und ob dessen Korrespondenz ebenfalls privilegiert ist. Gemäss Duri Bonin ist dies zumindest ab dem Moment zu bejahen, da ein Vertretungsverhältnis besteht. Die Einschränkung auf Anwälte mit bestehenden Vollmachten schliesst Duri aus StPO 235 Abs. 4; hernach sind Kontakte zum Verteidiger privilegiert, nicht aber zu Rechtsanwälten, die (noch) nicht Verteidiger sind. Dass ein solches analog auch für den Rechtsvertreter in einer Scheidung gilt, schliesst Duri aus dem Anwaltsgeheimnis sowie bspw. der Siegelung, welche Anwaltskorrespondenz absolut schützt. Auch glaubt er sich zu erinnern, dass der EGMR Anwaltskontakte grundsätzlich als privilegiert erachtet, mithin freie Besuchskontakte und Korrespondenz losgelöst vom Bestehen einer Vollmacht garantiert. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Duri Bonin weint sich bei Sandra über den Stress aus. Momentan sollen in diversen Mandaten quasi zeitgleich Einvernahmen, Gutachtenseröffnungen, Gerichtsverhandlungen, etc. stattfinden, die aufgrund der COVID-Situation verschoben wurden. Zudem erwachen ebenfalls die Klienten aus der Virusstarre und wollen ihre Anliegen sofort verwirklicht sehen, lieber gestern als heute. Dazu kommen zwei neue Mandate, die das Tagesgeschäft aufgrund ihrer Dringlichkeit zünftig auf den Kopf stellen. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
- 12.05.202013 min
In der Podcastfolge 78 beklagten Sandra und Duri Bonin eine verzögerte Erstattung eines Gutachtens. Als das Gutachten vorlag, reagierte die Staatsanwaltschaft innert Minuten (!) und verfügte die Haftentlassung. Diese wurde dann mit der Verteidigung koordiniert, so dass diese das Nötigste organisieren und mit dem Klienten dies auch noch besprechen konnte. Wie sich nun zeigt, bewährt sich der Klient in Freiheit: Er bemüht sich um einen Therapeuten, bietet dem Opfer eine Victim/Offender-Mediation an, holt Zeit mit seiner Tochter nach, macht sich auf Jobsuche, regelt das Verhältnis zu seiner Ehefrau, etc. Eine kurze Aufregung kam allerdings auf, als Geld auf einem gesperrten Konto abgebucht wurde. Wie sich aber schnell zeigte, hatte der Klient damit nichts zu schaffen. Mittelfristig steht nun die Schlusseinvernahme an, weshalb sich die Frage stellt, ob ein abgekürztes Verfahren beantragt werden soll (StPO 358 Abs. 1). Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Nach Ansicht von Sandra und Duri Bonin müsste über einen Beschuldigten ein Gutachten zur Verhandlungs- und Schuldfähigkeit eingeholt werden (StPO 182 ff.): Denn gemäss zweier Arztberichte liegt eine langjährige psychische Erkrankung (schwere Form einer Borderline-Persönlichkeitsstörung sowie chronische Depression), ein Verdacht auf einen hirnorganischen Abbauprozess (eventuell beginnende Demenz) sowie Spielsucht und Alkoholmissbrauch vor. Die Justiz will hiervon bis jetzt nichts wissen, obwohl das Verfahren mittlerweile 4 Jahre alt ist. Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichts bleiben Sandra und Duri dennoch zuversichtlich, dass letztlich eine Begutachtung zu erfolgen hat: Bspw. gemäss BGE 116 IV 273 ist ein Sachverständiger beizuziehen, wenn Anzeichen vorliegen, die geeignet sind, Zweifel hinsichtlich der vollen Schuldfähigkeit zu wecken, wie etwa (…) wenn der Beschuldigte in ärztlicher Behandlung stand oder steht (…) oder die Schuldfähigkeit eines Hirngeschädigten zu beurteilen ist. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
- 05.05.202012 min
Sandra und Duri Bonin hat die Frage erreicht, wie man Aussagen soll, wenn der Mandant grundsätzlich die Möglichkeit hat, die Vorwürfe zu entkräften. Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten, da es u.a. von der Persönlichkeit der befragten Person, deren momentanen Verfassung sowie deren Vertrauensverhältnis zum Anwalt abhängig ist. Zumindest wenn keine Haft droht, mahnt Duri selbst in solchen Konstellationen zur Aussagezurückhaltung: Zum einen deshalb, da Lebenssachverhalte meist so klar nicht sind und zum anderen, da sich auf Papier protokollierte Aussagen im Laufe eines Strafverfahrens nicht voraussehbar "verselbstständigen" können (der Interpretationsspielraum wird deutlich grösser, da die Aussagen komprimiert und nicht im Originalton festgehalten werden und zudem das Nonverbale wegfällt). Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
- 01.05.20204 min
Sandra bereitet sich mit dem Klienten auf die erste Nach-Corona-Einvernahme vor. Duri Bonin erkundigt sich, wie die ins Auge gefasste Marschrichtung aussieht und ob der Klient diese auch umsetzen können wird. Weiter unterhalten sie sich über den Anspruch der beschuldigten Person, in einer ihr verständlichen Sprache möglichst rasch und umfassend über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden (Art. 6 Ziff. 3 lit. a EMRK, Art. 14 Ziff. 3 lit. a IPBPR und Art. 32 Abs. 2 Satz 1 BV). Zu Beginn der Einvernahme müssen deshalb der beschuldigten Person möglichst genau nach Ort und Zeit bestimmte Handlungen vorgehalten werden, welche einen Verstoss begründen, wobei je nach Art der Tat auch das Deliktsgut, mutmassliche Geschädigte und weitere Tatbeteiligte zu benennen sind. Es geht dabei nicht um Straftatbestände, da diese ja gerade den Zweck der Abklärungen bilden, sondern um die Fakten (möglichst präziser Lebenssachverhalt und der daran geknüpfte Deliktsvorwurf). Pauschale resp. blosse juristische Vorhalte sind nicht genügend ("Sie werden beschuldigt, einen Diebstahl begangen zu haben"). Die Verteidigung hat nötigenfalls den Finger darauf zu legen, dass die Polizei die Hinweise nach Art. 158 Abs. 1 StPO nicht als reine Formalität herunterleiert. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Der ordentliche Verhandlungsbetrieb am Obergericht, an den Bezirksgerichten und den Friedensrichterämtern wird nach sechs Wochen Unterbruch mit gewissen Einschränkungen am 27. April 2020 wieder aufgenommen. Gemäss Verordnung über Massnahmen in der Justiz und im Verfahrensrecht im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht) ist nun auch der Einsatz von Video- und Telefonkonferenzen in Zivilverfahren geklärt. Sandra und Duri Bonin haben diese Möglichkeiten sogleich genutzt und sind mit einem entsprechenden Antrag beim Richteramt Thal-Gäu vorstellig geworden. Sandra wirft die Frage nach der Sicherheit von Telefon- und Videokonferenzen auf, wobei Duri auf den Podcast zum Thema Sicherheit bei digitaler Kommunikation (Email, Telefonie, Videokonferenz, Filesharing, IT-Sicherheit) verweist. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Sandra und Duri Bonin unterhalten sich über das soeben erschienene Buch Fesselungen und Fixierungen von Gefangenen und Eingewiesenen im Straf- und Massnahmenvollzug. Das Buch behandelt nicht Fesselungen zur Fluchtverhinderung, der Erzwingung von Geständnissen oder als Körperstrafen, sondern es diskutiert Fixierungen in akuten Fällen einer Selbst- oder Fremdgefährdung. Die Autoren Thierry Urwyler und Thomas Noll diskutieren die Anwendungsbereiche, die konkrete Durchführung, die Risiken für die betroffene Person, die notwendigen juristischen Rahmenbedingungen inkl. Schutz- sowie Kontrollrechte und schliessen mit Handlungsempfehlungen für die Praxis. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Der Mordfall liegt fast elf Jahre zurück. Duri Bonin hat im Auftrag der Angehörigen des Ermordeten die Strafvollzugsbehörde um Informationen ersucht. Gemäss Art. 92a Abs. 1 StGB können Opfer und Angehörige des Opfers im Sinne von Artikel 1 Absätze 1 und 2 des Opferhilfegesetzes (OHG) sowie Dritte, soweit diese über ein schutzwürdiges Interesse verfügen, verlangen, dass sie von der Vollzugsbehörde über Folgendes informiert werden: Zeitpunkt des Straf- oder Massnahmenantritts der verurteilten Person Vollzugseinrichtung Vollzugsform, sofern sie vom Normalvollzug abweicht Vollzugsunterbrechungen Vollzugsöffnungen (Art. 75a Abs. 2 StGB) bedingte oder definitive Entlassung Rückversetzung in den Straf- oder Massnahmenvollzug Flucht der verurteilten Person und deren Beendigung Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Duri Bonin wurde durch das Bezirksgericht das Honorar um 28% gekürzt (vgl. Podcast Nr. 8 - Von Verhandlungsunfähigkeit und 28%-Honorarkürzung). Das Obergericht hat diesen Entscheid nun vollständig korrigiert. Aus dem Entscheid in Sachen SB180113 vom 7.1.2020: Die Kosten der amtlichen Verteidigung stellen Bestandteile der Verfahrenskosten dar (Art. 422 Abs. 2 lit. a StPO). Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach den (kantonalen) Anwaltstarifen und nach dem Zeitaufwand, der für die Verteidigung der beschuldigten Person aufgewendet wurde (§ 16 der zürcherischen Anwaltsgebührenverordnung vom 8. September 2010 – AnwGebV; LS 215.3). Die Bemühungen des Anwaltes müssen im Umfang aber den Verhältnissen entsprechen, d.h. sachbezogen und angemessen sein. Es gehört zur anwaltlichen Sorgfaltspflicht, gerade auch im Vorverfahren die aus Sicht der Verteidigung notwendigen Prozesshandlungen einzuleiten, Beweisanträge zu stellen, an Beweisabnahmen teilzunehmen und in Einvernahmen aller Beteiligten Zusatz- und Ergänzungsfragen zu stellen, um im Sinne des Beschuldigten Einfluss auf den Verfahrens- und Untersuchungsgang zu nehmen, sind doch naturgemäss die Beweise gerade in diesem Verfahrensstadium noch am ehesten erhältlich. Angesichts des Vorwurfs der Mittäterschaft ist auch nicht zu beanstanden, wenn sich die amtlichen Verteidiger untereinander absprechen und ihr Vorgehen koordinieren. Auch gilt es zu berücksichtigen, dass der ebenfalls geltend gemachte Aufwand für das Beschwerdeverfahren sowie die Anträge betreffend Abklärung der Verhandlungsunfähigkeit und Vereinigung der Verfahren ebenfalls durchaus berechtigt waren, auch wenn ihnen nicht entsprochen wurde. Im Falle der Entschädigung eines amtlichen Verteidigers, der aufgrund gesetzlicher Vorschrift und in aller Regel ebenso aufgrund ausdrücklicher Aufforderung mit der Vorladung dazu angehalten ist, eine detaillierte Honorarrechnung einzureichen, geht es nicht an, ohne die konkrete Prüfung der einzelnen Positionen statt dessen eine Pauschalentschädigung festzusetzen, ohne zusätzliche Rechtsschriften und Eingaben zu berücksichtigen und ohne dem amtlichen Verteidiger bezüglich dieser Massnahme das rechtliche Gehör zu gewähren. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
- 07.04.20206 min
Voraussetzung für die Venia ist gemäss § 3 und § 5 des Zürcher Anwaltsgesetzes (LS 215.1) sowie § 7 der Verordnung des Obergerichts über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf (LS 215.11) unter anderem ein halbjähriges Praktikum in der züricherischen Rechtspflege. Dies wirft die Frage auf, wie es sich mit mehrmonatigen Praktikas in anderen Kantonen oder bei der Bundesanwaltschaft verhält. Scheinbar lässt die Verwaltungskommission gemäss ständiger Praxis keine Ausnahmen zu. Begründet wird dies mit der Weisung zum Anwaltsgesetz (Amtsblatt 2002, 29. November 2002, Antrag des Regierungsrates vom 13. November 2002, Nr. 4028, zu § 5), wo auf die notwendige Nähe zur zürcherischen Rechtspflege hingewiesen wird. Sandra und Duri Bonin fragen sich, was diese "notwendige Nähe" genau bezwecken und weshalb die Nähe bspw. zur Rechtspflege des Kantons Basel-Landschaft nicht ausreichen soll, immerhin gelten seit dem 1. Januar 2011 gesamtschweizerische Zivil- (ZPO) und Strafprozessordnungen (StPO). Die entsprechenden Bestimmungen im Zürcher Anwaltsgesetz erscheinen vor diesem Hintergrund sinnentleert, was mit einer massvollen Praxis Rechnung getragen werden könnte. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
- 04.04.202014 min
Seit Anfang März ist Sandra nun im Homeoffice. Duri Bonin hat sie seither physisch nicht mehr gesehen. Wie hat sie die Umstellung erlebt? Wie ergeht es ihr Zuhause? Wie strukturiert sie den Arbeitsalltag? Wie schätzt sie die Produktivität ein? Ergibt die Nähe von Arbeit und Wohnen Abgrenzungsprobleme? Diese und weitere Fragen besprechen Sandra und Duri in diesem Podcast. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Auf ein Akteneinsichtsersuchen (Art. 102 StPO) hin kommt die fernmündlich Mitteilung, die Akten würden nicht verschickt, man müsse diese vor Ort einsehen. Alles Argumentieren von Sandra hilft nichts. Duri Bonin reagiert auf die entsprechende Telefonnotiz erwartungsgemäss wenig gelassen. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Sandra und Duri Bonin unterhalten sich über die Anwaltsprüfung im Kanton Basel-Stadt. Gestartet wird dort mit einer Hausarbeit, wobei man für diese eine Woche Zeit hat. Bereits zwei Wochen später folgen innert zweier Wochen zwei schriftliche Prüfungen von je elf Stunden in den Rechtsgebieten Privatrecht sowie Strafrecht oder Öffentliches Recht. Danach entscheidet sich, ob man zu den mündlichen Prüfungen zugelassen wird. Diese sind in fünf Rechtsgebieten zu jeweils 15 Minuten; man wird in Anwesenheit eines anderen Anwaltskandidaten einzeln geprüft. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Der bevorstehende Abschluss einer Strafuntersuchung ist den Parteien anzuzeigen und diesen damit die Möglichkeit zu eröffnen, innert Frist die Akten einzusehen und Beweisanträge zu stellen. Im von Sandra und Duri Bonin besprochenen Fall wurde der Erlass einer Einstellungsverfügung (Art. 319 ff. StPO) unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Leitung der Staatsanwaltschaft gemäss § 103 Abs. 2 Bst. a. GOG angekündigt. In einem solchen Fall sind allfällige Entschädigungs- und/oder Genugtuungsansprüche innert der gesetzten Frist ebenfalls geltend zu machen. Unter die Entschädigungsansprüche fallen Fahrkosten, Arbeitsausfälle sowie die Anwaltskosten. Wenn eine amtliche Verteidigung bestellt wurde, wird über die Anwaltskosten separat verfügt. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
- 20.03.202015 min
Heute ist Cristina bei Duri Bonin zu Gast. Sie hat nach dem Jura-Studium ein Hochschulpraktikum absolviert und zwar in der Schweizer Botschaft in Lissabon. Wie von Cristina zu erfahren ist, bietet der Bund eine Vielzahl von Praktikas an. Zurück in der Schweiz hat sie ihr Auditorat am Bezirksgericht Winterthur begonnen: Nach drei Wochen lässt sich natürlich noch nicht viel sagen, der Beginn war aber vielversprechend. Sandra und Duri hoffen nun, bald einen Fall bei Cristina zu haben. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
Sandra hat im Schweizer Fernsehen die Krimiserie Wilder geschaut. Diesen Umstand hat sie gleich dazu genutzt, ihre Umgebung über die strafprozessualen Realitäten aufzuklären. Dem Hörennach nicht nur zur Freude der Mitschauenden. Beim Thema Justizserien verharrend, zeigt sich Duri Bonin über The Good Wife begeistert. Sandra empfielt auch deren Spin-off The Good Fight. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay
- 13.03.20206 min
Sandra und Duri Bonin unterhalten sich über eine Vergleichsverhandlung im Vorfeld eines Zivilprozesses. Dem kurz vor der Gerichtsverhandlung gefundenen Vergleich ging ein längeres Seilziehen voraus, wobei die terminliche Zuspitzung den Vergleichsabschluss begünstigte. Vor diesem Hintergrund bedauert es Duri, dass in einem Eheschutz kein kurzfristiger Verhandlungstermin erhältlich gemacht werden konnte. Wie sich weiter zeigt, fördert das Eheschützen und Ehescheiden bei Sandra die Freude an diesem Rechtsgebiet. Weitere Podcastreihen von Duri Bonin Auf dem Weg zur Anwältin Interview aus dem Gefängnis Fragen den Anwalt Mit 40i cha mers mit de Tiger Strafverteidigung Diese Podcasts sind auf allen üblichen Plattformen zu hören 🎧. Einfach nach 'Duri Bonin' suchen und abonnieren. Anwaltskanzlei von Duri Bonin und Sandra Titelbild bydanay