
Bye-bye Bestpreisgarantie: BGH zu Booking.com
Bei Anruf Wettbewerb
20.05.2021
33 min
Beschreibung
Der Bundesgerichtshof (BGH) verdirbt Booking.com die Urlaubslaune: Mit Urteil vom 18. Mai 2021 (KVR 54/20) hat der BGH enge Bestpreisklauseln verboten. Hotels dürfen jetzt auf ihren eigenen Websites Zimmer günstiger anbieten als auf dem Hotelbuchungsportal. Die beiden Wettbewerbsexperten und Globetrotter der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Justus Haucap (Volkswirt) und Rupprecht Podszun (Jurist) reisen aus diesem Anlass durchs Kartellrecht. Eine Folge über Trittbrettfahrer und über die Frage, wo ein Kartellamtspräsident wie Andreas Mundt Urlaub macht.
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