
Wertpapierdepot von der Tante geerbt, Erbschaftsteuer gezahlt, und der Chef erbt ein Unternehmen für 100 Millionen Euro und zahlt nichts: Genau diesen Fall hat das Bundesverfassungsgericht in der Woche vor dieser Aufnahme verhandelt. In dieser Folge ordnen wir ihn mit Lars Zipfel ein. Er bildet an der Hochschule Ludwigsburg die Finanzbeamten in Baden-Württemberg aus, war zuvor 13 Jahre Steuerberater und hat als Nachfolgeberater alle Erbschaftsteuerreformen begleitet. Er kennt Unternehmen, Berater und Verwaltung aus erster Hand.
Zuerst geht es um die zwei Verhandlungstage in Karlsruhe: Am Montag stand die Frage im Raum, ob die Länder die Erbschaftsteuer künftig selbst regeln dürfen und ob die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG (400.000 Euro je Kind, 500.000 Euro für Ehegatten) angepasst werden müssen. Am Dienstag ging es um die Begünstigung von Betriebsvermögen. Wir diskutieren, ob die Erbschaftsteuer eine Doppelbesteuerung ist oder die Einkommensteuer abrundet, warum sie mit rund 20 Milliarden Euro bei etwa einer Billion Euro Staatseinnahmen fiskalisch klein, politisch aber riesig ist und warum der Bund sie als Landessteuer gar nicht senken kann. Auch die Frage, ob eine höhere Umsatzsteuer die Erbschaftsteuer ersetzen könnte, kommt zur Sprache.
Beim Kern der Debatte erklärt Zipfel, warum es die Verschonung von 85 bzw. 100 Prozent nach §§ 13a, 13b ErbStG überhaupt gibt. Das Bundesverfassungsgericht hat das System im Urteil vom 17. Dezember 2014 (1 BvL 21/12) im Grundsatz bestätigt, und es geht laut Zipfel nicht um den Unternehmer, sondern um die Arbeitsplätze. Wir gehen den Streit um Liquidität, Kredite und Sicherheiten durch, schauen auf den Wettbewerb mit Familienunternehmen in Österreich und der Schweiz und fragen, ob der Staat als stiller Gesellschafter die bessere Lösung wäre. Dazu kommt die Lohnsummenregelung, die Arbeitsplätze über fünf oder sieben Jahre sichern soll.
Kritisch wird es bei den Großerwerben: Oberhalb von 26 Millionen Euro greifen das Abschmelzmodell nach § 13c ErbStG, das ab 90 Millionen Euro keine Begünstigung mehr gewährt, und die Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG, bei der 50 Prozent des Privatvermögens zählen. Wir sprechen darüber, warum Kinder und Stiftungen dabei im Vorteil sein können, und über die Schenkung von Springer-Aktien im Wert von rund einer Milliarde Euro an Mathias Döpfner, bei der keine Schenkungsteuer anfiel. Zipfel hält eine Mindeststeuer von 5 Prozent statt null für den vernünftigen Mittelweg. Zum Schluss geht es um das Dilemma, den Unternehmer zu entlasten, damit Arbeitnehmer nicht belastet werden, und um die Frage, wann die Entscheidung aus Karlsruhe kommt.
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