Unfall beim Kaffeeholen nur in Ausnahmen versichert
Urteile der Woche von MDR AKTUELL
04.10.2025
4 min
Beschreibung
Wer sich beim Holen eines Kaffees bei der Arbeit verletzt, ist grundsätzlich erstmal nicht gesetzlich unfallversichert. Das gilt als "eigenwirtschaftliche Verrichtung". Es gibt aber Ausnahmen. Die Urteile der Woche.