
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
- Nommos Verlag
- Nommers Verlag
- BGB
- Basti
- BGH
- Lomos Verlag
- Euro
- Rheinland-Pfalz
- Deutschland
- B
- VWGO
- Berlin
- VWVFG
- VWVG
- WGO
- 16.09.202621 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: Wir bleiben beim Prüfungspunkt der objektiven Zurechnung und widmen uns einer Fallgruppe, die in Klausuren oft erstaunlich oberflächlich behandelt wird: der Risikoverringerung. Jemand greift in einen bereits laufenden gefährlichen Geschehensablauf ein, das Opfer wird dabei verletzt — aber ohne diesen Eingriff wäre es noch viel schwerer verletzt oder getötet worden. Kann demjenigen, der die konkrete Verletzung verursacht hat, dieser Erfolg objektiv zugerechnet werden, obwohl sein Verhalten das Gesamtrisiko gerade vermindert hat? Wir verorten das Problem sauber im objektiven Tatbestand, auf der ersten Ebene der objektiven Zurechnung — bei der Frage, ob der Eingreifende überhaupt eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat. Anhand der Klassiker (abgelenkter Knüppelschlag, der Stoß aus der Gefahrenzone unter dem Baugerüst) arbeiten wir heraus, warum die objektive Zurechnung hier grundsätzlich entfällt: Wer eine bereits bestehende Gefahr für dasselbe Rechtsgut lediglich abschwächt, schafft kein neues Unrecht. Der Kern der Folge ist aber die examensrelevante Grenze: Risikoverringerung versus Risikoersetzung. Sobald der Helfer nicht bloß dieselbe Gefahr abmildert, sondern eine neue, andersartige Gefahr schafft oder ein anderes Rechtsgut trifft (Fensterwurffall; das abgelenkte Messer trifft einen Dritten), endet die Privilegierung — die objektive Zurechnung lebt auf und die Wertung verlagert sich auf die Rechtfertigungsebene, insbesondere § 34 StGB. Zum Schluss ordnen wir den BGH-Fensterwurffall ein, der als Unterlassungs- und Quasi-Kausalitätsfall gerade kein Risikoverringerungsfall ist, sich aber hervorragend eignet, um die Grenzen der Fallgruppe zu schärfen. Ihr erfahrt, wo die Risikoverringerung in der Strafbarkeitsprüfung verortet wird und warum sie die Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr betrifft warum die objektive Zurechnung entfällt, wenn eine bestehende Gefahr für dasselbe Rechtsgut nur abgeschwächt wird weshalb sich die Risikoverringerung auf dasselbe Rechtsgut beziehen muss und der ausgebliebene dem eingetretenen Schaden gegenüberzustellen ist wo die Grenze zur Risikoersetzung bzw. Risikoneuschaffung verläuft und warum dann § 34 StGB in den Blick gerät wie sich die Abwandlungen (Messer trifft einen Dritten, vollständiger Stoß aus der Gefahrenzone) lösen lassen und was der BGH-Fensterwurffall dazu beiträgt Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- B
- F.
- Lomos Verlag
- 14.09.202623 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenvorbereitung: Was genau schuldet der Schuldner eigentlich? Nachdem wir zwischen Stück- und Gattungsschuld unterschieden, uns die Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB angeschaut und über Geldschulden gesprochen haben, geht es in dieser Folge um einen Fall, in dem bei Entstehung des Schuldverhältnisses noch gar nicht feststeht, welche von mehreren Leistungen erbracht werden soll: die Wahlschuld der §§ 262 bis 265 BGB. Wir klären zunächst, was eine Wahlschuld überhaupt ist, und grenzen sie sauber von der Gattungsschuld ab — denn der entscheidende Unterschied liegt darin, ob von Anfang an nur eine Leistung geschuldet ist oder tatsächlich mehrere verschiedene. Danach schauen wir uns an, wer das Wahlrecht hat (Vereinbarung der Parteien, im Zweifel der Schuldner nach § 262 BGB), wie es ausgeübt wird (§ 263 BGB: einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, Gestaltungsrecht mit Rückwirkung) und was passiert, wenn niemand wählt (§ 264 BGB). Zum Schluss trifft die Wahlschuld auf das Leistungsstörungsrecht: Wird eine der Leistungen unmöglich, greift § 265 BGB — mit der wichtigen Ausnahme in Satz 2, wenn der nicht wahlberechtigte Teil die Unmöglichkeit zu vertreten hat. Im Anschluss an diese Folge widmen wir uns einer Konstruktion, die der Wahlschuld auf den ersten Blick ähnelt, dogmatisch aber ganz anders funktioniert: der Ersetzungsbefugnis. Ihr erfahrt, was eine Wahlschuld ist und wie sie sich von der Gattungsschuld unterscheidet wer das Wahlrecht hat und was die Zweifelsregel des § 262 BGB anordnet wie das Wahlrecht ausgeübt wird und warum es ein Gestaltungsrecht mit Rückwirkung ist (§ 263 BGB) was gilt, wenn der wahlberechtigte Schuldner bzw. Gläubiger nicht wählt (§ 264 BGB) wie sich die Unmöglichkeit einer der Leistungen auswirkt — vor und nach Ausübung des Wahlrechts — und was die Ausnahme des § 265 Satz 2 BGB bedeutet Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Basti
- BGB
- Euro
- 09.09.202622 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: Weiter geht's im Strafrecht AT, und zwar mit einem echten Klassiker der subjektiven Tatbestandsseite: dem Irrtum über den Kausalverlauf. Nachdem wir uns in den letzten Folgen immer wieder am Jauchegrubenfall abgearbeitet haben, ziehen wir heute die entscheidende Linie – wann ist eine Abweichung des tatsächlichen vom vorgestellten Kausalverlauf noch unwesentlich (und der Vorsatz bleibt bestehen), und wann wird sie wesentlich, sodass der Vorsatz nach § 16 I 1 StGB entfällt? Wir verorten die Frage sauber im subjektiven Tatbestand, arbeiten die Grundformel des BGH heraus (Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Vorhersehbaren, keine andere Bewertung der Tat) und entwickeln anhand mehrerer Entscheidungen ein Gespür für die Abgrenzung: vom Jauchegrubenfall über den Scheunenmord-Fall bis zum BtM-Einfuhr-Fall, in dem der BGH ausnahmsweise eine wesentliche Abweichung bejaht hat. Zum Schluss zeigen wir die klausurentscheidende Prüfungstaktik und den Rechtsfolgen-Dreischritt: Versuch bezüglich des vorgestellten und Fahrlässigkeit bezüglich des eingetretenen Erfolgs. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Spanien
- BGH
- B
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenvorbereitung: Willkommen zurück in unserer Schuldrecht-AT-Reihe! Nachdem wir uns zuletzt die Konkretisierung nach § 243 II BGB angeschaut haben, widmen wir uns heute einer echten Besonderheit: der Geldschuld. Hinter dem oft gehörten, aber selten sauber erklärten Grundsatz „Geld hat man zu haben" steckt mehr Dogmatik, als man auf den ersten Blick vermutet. Wir klären, warum eine Geldschuld eine Geldwertschuld ist, weshalb sich der Schuldner niemals auf Unmöglichkeit nach § 275 I BGB berufen kann und was es mit der verschuldensunabhängigen Garantiehaftung aus § 276 I Alt. 2 BGB auf sich hat. Anschließend ordnen wir die Geldschuld als qualifizierte Schickschuld ein und zeigen über das Zusammenspiel von § 270 I und IV BGB, warum der erste Anschein einer Bringschuld trügt. Zum Abschluss machen wir das Ganze mit einer Entscheidung des AG Köln greifbar, in der der Einwurf von 650 Euro in den Hausbriefkasten gerade nicht zur Erfüllung führte. Nach dieser Folge seid ihr für Klausur und mündliche Prüfung tiptop vorbereitet. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Basti
- Euro
- Köln
- 04.09.202629 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht "Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz." Folgenbeschreibung: In diesem ersten Übungsfall zum Polizei- und Ordnungsrecht wenden wir das materielle Wissen aus ÖR117–ÖR153 auf einen zusammengesetzten Klausurfall an. Der Fall verbindet drei examenstypische Problemkomplexe in einem Sachverhalt. Gefahrerforschungseingriff: Liegen nur Anhaltspunkte für eine Gefahr vor, ohne dass diese bereits feststeht, darf die Behörde einen Gefahrerforschungseingriff vornehmen. Rechtsgrundlage ist die Generalklausel; der Eingriffsmaßstab ist abgesenkt. Stellt sich die Gefahr als nicht existent heraus, ist die Maßnahme ex ante zu beurteilen – und damit dennoch rechtmäßig. Nichtstörer: Da kein Verantwortlicher greifbar ist, stellt sich die Frage der Nichtstörerinanspruchnahme. Die hohen Voraussetzungen – gegenwärtige erhebliche Gefahr, Subsidiarität, Zumutbarkeit – werden an den konkreten Umständen des Falls geprüft. Besonderes Augenmerk liegt auf der Verhältnismäßigkeit der auferlegten Pflicht und dem Entschädigungsanspruch auf der Sekundärebene. Ermessensreduzierung auf Null und Anspruch auf Einschreiten: Der Betroffene begehrt polizeiliches Tätigwerden. Die dreistufige Anspruchsprüfung – subjektives Recht, Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen, Ermessensreduzierung – wird vollständig durchgearbeitet. Entscheidend ist die Wertigkeit des bedrohten Rechtsguts und die Intensität der Gefahr. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- X
- VWGO
- VWVFG
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: In dieser Folge füllen wir die Formel vom atypischen Kausalverlauf mit Substanz und arbeiten anhand konkreter Fallgruppen heraus, wann der Zurechnungszusammenhang wirklich unterbrochen wird – und wann nicht. Grundformel: Ein atypischer Kausalverlauf liegt vor, wenn der Erfolg völlig außerhalb dessen liegt, was nach gewöhnlichem Verlauf der Dinge und allgemeiner Lebenserfahrung voraussehbar noch in Rechnung zu stellen ist. Entscheidend ist nicht die Tätervorstellung, sondern ein objektiver Maßstab. Die bloße Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf macht einen Verlauf noch nicht atypisch. Rettungswagenfälle: Bei normalem Transport ins Krankenhaus ist ein Verkehrsunfall nach einer Ansicht atypisch (allgemeines Lebensrisiko). Bei beschleunigtem Transport mit Blaulicht und Martinshorn bleibt die Zurechnung bestehen – das typische Unfallrisiko solcher Fahrten realisiert sich gerade als Folge der Erstverletzung. Krankenhausbrand: atypisch, da völlig losgelöst von der Verletzungsgefahr. Fluchtfälle: Flucht als panische Reaktion auf eine Bedrohungslage ist eine naheliegende, nachvollziehbare Folge der geschaffenen Gefahr – der Zurechnungszusammenhang bleibt bestehen (BGHSt 48, 34 – Gubener Verfolgungsfall). Einschränkung: völlig sinnlose oder unverhältnismäßige Fluchtwagnisse fallen heraus. Besondere Konstitution des Opfers (Bluterfall, RGSt 54, 349): Herrschende Ansicht bejaht die Zurechnung – die individuelle Konstitution gehört zum allgemeinen Risiko der Verletzung. Gegenmeinung: abnorme Konstitution als atypischer Kausalfaktor. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- O
- B
- BGH
- 31.08.202634 min
In dieser Folge unseres lockeren Talkformats diskutieren wir drei aktuelle Themen rund um Jurastudium und Rechtspolitik – mit Meinungen zum Mitdiskutieren. KI im Jurastudium: Wie nutzt ihr KI im Studium – und wo liegt die Grenze? Wir sammeln eure Erfahrungen und diskutieren, ob Studierende dadurch anders lernen und welche Aufgaben KI im juristischen Alltag bereits übernimmt. Demnächst dazu auch ein Gastbeitrag von Carl-Wendelin Neubert (Jurafuchs). Sexualstrafrecht als Pflichtfach: Ein Gesetzentwurf der hessischen Grünen will Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in die Pflichtfachprüfung aufnehmen. Der Deutsche Juristinnenbund hat sich dazu positioniert – und lehnt eine Aufnahme unter den aktuellen Vorzeichen ab. Hintergrund ist neben der Praxisrelevanz die Istanbul-Konvention (Art. 14, 15). Wir diskutieren das stärkste Gegenargument: die Gefahr der Retraumatisierung in der Prüfungssituation – und die Grundsatzfrage, ob das Studium abbilden muss, was Juristen täglich tun. „Nur Ja heißt Ja": Seit der Novelle 2016 gilt „Nein heißt Nein" (§ 177 Abs. 1 StGB). Jetzt wird eine Verschärfung diskutiert: ausdrückliche Zustimmung vor dem Geschlechtsverkehr. Kernproblem ist das sogenannte Freezing – ein neurobiologisches Erstarren in Bedrohungssituationen. Wir diskutieren Pro und Contra und die Frage, ob das eigentliche Problem nicht eher bei der Beweisführung liegt. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- KI
- Claude
- Beck
- 28.08.202620 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht "Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz." Folgenbeschreibung: In dieser Folge geht's um einen Klassiker des Polizei- und Ordnungsrechts: die Hundeanleinpflicht. Eine ältere Dame führt ihren kleinen Hund unangeleint durch eine städtische Grünanlage – bis er kläffend auf einen Polizeibeamten zurennt und mitten im Sandkasten sein Geschäft verrichtet. Der Beamte ordnet mündlich an, den Hund künftig anzuleinen, gestützt auf die städtische Anleinverordnung. Die Hundehalterin klagt: Von ihrem braven kleinen Hund gehe doch keine Gefahr aus, Kinder seien schlimmer, und überhaupt sei so eine pauschale Anleinpflicht fürs ganze Stadtgebiet zweifelhaft. Wir arbeiten den Fall in Anfechtungsklage-Struktur durch – erst Zulässigkeit, dann Begründetheit. Spannend wird's bei der Ermächtigungsgrundlage: Die Anordnung stützt sich auf die polizeiliche Generalklausel, taugliches Schutzgut der öffentlichen Sicherheit ist aber nur eine wirksame Anleinverordnung. Also inzidente Prüfung der Verordnung – formell (Verordnungsermächtigung zur Gefahrenvorsorge, Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde, Bestimmtheit) und materiell (abstrakte Gefahr durch freilaufende Hunde, richtiger Adressat, Verhältnismäßigkeit, Vereinbarkeit mit Art. 20a GG und dem Tierschutzgesetz). Kernpunkte, die wir erklären: der Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Gefahr, warum von jedem Hund – egal wie klein und brav – abstrakt eine Gefahr ausgeht, warum eine undifferenzierte Anleinpflicht verhältnismäßig sein kann, solange genug Freilaufflächen bleiben, und warum das Tierschutz-Argument der Halterin nicht verfängt. Ergebnis: Die Klage ist zwar zulässig, aber unbegründet – die Anleinanordnung ist rechtmäßig und hat vor Gericht keine Chance. Zum Saarheimer Fall: https://saarheim.de/Faelle/leinenlos-fall.htm Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Saarland
- Rheinland-Pfalz
- Nommos Verlag
- 26.08.202620 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: Zwei BGH-Klassiker, ein gemeinsames Problem: Was passiert mit Vorsatz und Zurechnung, wenn der Tod anders eintritt als der Täter es sich vorgestellt hat? In dieser Folge knüpfen wir direkt an den Pflegemutterfall an und wandern von der objektiven Zurechnung hinüber auf die subjektive Tatbestandsseite – bis zur zentralen Examensformel der „wesentlichen Abweichung". Im Pflegemutterfall greift ein Dritter (der Freund W) vorsätzlich in ein bereits begonnenes Tötungsgeschehen ein; im Jauchegrubenfall handelt derselbe Täter mehraktig und irrt sich darüber, wann und wodurch der Tod tatsächlich eintritt. Beide Fälle löst der BGH über den Irrtum über den Kausalverlauf – und beide führen zu vollendeter Tötung. Worum es geht Der Vorsatz muss den Kausalverlauf nur in seinen wesentlichen Zügen erfassen, weil sich nie alle Einzelheiten eines Geschehens exakt vorhersehen lassen. Entscheidend ist deshalb die Abgrenzung: Unwesentliche Abweichung → Vorsatz bleibt unberührt. Sie liegt vor, wenn sich die Abweichung in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt. Wesentliche Abweichung → Vorsatz entfällt gem. § 16 Abs. 1 S. 1 StGB. Klassisch: der Erfolg tritt bereits während einer Vorbereitungshandlung ein. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- J
- BGH
- R
- 24.08.202626 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: In dieser Folge wenden wir das Wissen zur Konkretisierung an fünf Klausurfällen an und klären abschließend die Abgrenzung von Leistungsgefahr und Preisgefahr. Das Prüfungsschema bleibt stets gleich: Stück- oder Gattungsschuld? Was ist die Schuldart (Hol-, Bring-, Schickschuld)? Hat der Schuldner das seinerseits Erforderliche getan? Ergebnis: Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB (+/-). Die fünf Fälle zeigen die entscheidenden Varianten: Bei der Schickschuld tritt Konkretisierung mit Übergabe an den Paketdienst ein (Fall 1). Bei der Bringschuld fehlt es an einem tatsächlichen Angebot nach § 294 BGB, wenn die Ware vor Ankunft beim Gläubiger untergeht (Fall 2). Bei der Holschuld konkretisiert sich die Schuld nach Aussonderung, Bereitstellung und Benachrichtigung – aber erst nach Ablauf einer angemessenen Abholfrist (Fall 3). Mittlere Art und Güte ist Voraussetzung – Gebrauchtware statt Neuware schließt die Konkretisierung aus (Fall 4). Bei Annahmeverzug des Gläubigers kommt statt § 243 Abs. 2 BGB der § 300 Abs. 2 BGB ins Spiel: Die Leistungsgefahr geht auf den Gläubiger über (Fall 5). Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- V
- K
- S
- 21.08.202629 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht "Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz." Folgenbeschreibung: In dieser Folge geht's um einen Klassiker des Polizei- und Ordnungsrechts: die Hundeanleinpflicht. Eine ältere Dame führt ihren kleinen Hund unangeleint durch eine städtische Grünanlage – bis er kläffend auf einen Polizeibeamten zurennt und mitten im Sandkasten sein Geschäft verrichtet. Der Beamte ordnet mündlich an, den Hund künftig anzuleinen, gestützt auf die städtische Anleinverordnung. Die Hundehalterin klagt: Von ihrem braven kleinen Hund gehe doch keine Gefahr aus, Kinder seien schlimmer, und überhaupt sei so eine pauschale Anleinpflicht fürs ganze Stadtgebiet zweifelhaft. Wir arbeiten den Fall in Anfechtungsklage-Struktur durch – erst Zulässigkeit, dann Begründetheit. Spannend wird's bei der Ermächtigungsgrundlage: Die Anordnung stützt sich auf die polizeiliche Generalklausel, taugliches Schutzgut der öffentlichen Sicherheit ist aber nur eine wirksame Anleinverordnung. Also inzidente Prüfung der Verordnung – formell (Verordnungsermächtigung zur Gefahrenvorsorge, Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde, Bestimmtheit) und materiell (abstrakte Gefahr durch freilaufende Hunde, richtiger Adressat, Verhältnismäßigkeit, Vereinbarkeit mit Art. 20a GG und dem Tierschutzgesetz). Kernpunkte, die wir erklären: der Unterschied zwischen konkreter und abstrakter Gefahr, warum von jedem Hund – egal wie klein und brav – abstrakt eine Gefahr ausgeht, warum eine undifferenzierte Anleinpflicht verhältnismäßig sein kann, solange genug Freilaufflächen bleiben, und warum das Tierschutz-Argument der Halterin nicht verfängt. Ergebnis: Die Klage ist zwar zulässig, aber unbegründet – die Anleinanordnung ist rechtmäßig und hat vor Gericht keine Chance. Zum Saarheimer Fall: https://saarheim.de/Faelle/leinenlos-fall.htm Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- VWGO
- WGO
- VWVFG
- 19.08.202618 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Strafrecht "Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert." Folgenbeschreibung: In dieser Vertiefungsfolge analysieren wir einen examenstauglichen Klassiker, der Kausalität und objektive Zurechnung beim vorsätzlichen Dazwischentreten eines Dritten verknüpft. R. sticht J. mit Tötungsabsicht nieder und glaubt sie tot. W. kehrt mit ihr zum Tatort zurück, stellt fest dass J. noch lebt, und tötet sie durch Schläge mit einer Wasserflasche. Das LG Bonn verurteilte beide nur wegen versuchten Totschlags – der BGH hob das auf. Kausalität: Das LG hatte zu Gunsten beider Angeklagten angenommen, der jeweils andere habe den Tod verursacht. Der BGH korrigiert das. Es gilt: Kausal ist jede Bedingung, die den Erfolg mitverursacht hat – gleichgültig, ob andere Umstände ebenfalls beigetragen haben. Keine überholende Kausalität liegt vor, weil W. unmittelbar an die Ersthandlung der R. anknüpfte: Ohne die Messerstiche wäre J. nicht am Boden gelegen, W. hätte nicht eingreifen können. Die Ersthandlung blieb wesentlich fortwirkende Bedingung. Objektive Zurechnung: Zunächst kein atypischer Kausalverlauf – dass ein Dritter in dieser Situation eingreift, liegt noch innerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung. Beim vorsätzlichen Dazwischentreten des W. gilt: Der Zurechnungszusammenhang endet nur, wenn der Dritte vollverantwortlich eine neue, selbstständige Gefahr schafft, die sich losgelöst von der Ersthandlung im Erfolg realisiert. W. fand J. gerade wegen der Messerstiche in lebensgefährlichem Zustand vor und führte das begonnene Geschehen fort – sein Handeln ist Ausfluss der Ausgangsgefahr, nicht ein eigenständiges neues Gefahrenprogramm. Der Tod ist R. daher objektiv zurechenbar. Ergebnis: R. war wegen vollendeten Totschlags zu bestrafen. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- J
- R
- W
- 18.08.202627 min
Unser Kooperationspartner: Jurafuchs ist die Lern-App für dein Jurastudium. Trainiere mit klausurnahen Fällen, Klausurentrainer und Spaced Repetition genau das, was im Examen zählt. • Über 40.000 Inhalte • KI Coach Foxxy • Examensrelevante Rechtsprechung • Definitionen, Struktur und Anwendung • Community und Forum Jetzt ausprobieren und 15 € sparen: https://www.jurafuchs.de/kurzerklaert Link zu den Playlists: Urteil: https://applink.jurafuchs.de/rwRxi8PPH2b Playlist zur Polizeifestigkeit: https://applink.jurafuchs.de/iuR1FnUPH2b Folgenbeschreibung: AfD-Mitgliedschaft und Waffenrecht: Wann fehlt die waffenrechtliche Zuverlässigkeit? Kann die Mitgliedschaft in einer politischen Partei dazu führen, dass eine waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen wird? Mit dieser Frage beschäftigt sich das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 7. August 2026 (Az. 3 L 44/25). Ausgangspunkt war der Widerruf eines Kleinen Waffenscheins gegenüber einem Mitglied des AfD-Landesverbands Sachsen-Anhalt. Das OVG bestätigt: Die Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, begründet nach § 5 Abs. 2 Nr. 3 lit. b WaffG regelmäßig die waffenrechtliche Unzuverlässigkeit. Das gilt auch für Mitglieder politischer Parteien und steht nach Auffassung des Gerichts mit dem Parteienprivileg aus Art. 21 GG in Einklang. Aufgrund der besonderen Gefahren des Waffenbesitzes darf der Gesetzgeber zum Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit präventive Regelungen treffen. Besonders spannend ist, welchen Maßstab das Gericht für verfassungsfeindliche Bestrebungen anlegt. Erforderlich ist eine objektiv kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen wie Menschenwürde, Demokratieprinzip und Rechtsstaatlichkeit. Eine konkrete Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung oder ein Parteiverbotsverfahren sind dagegen nicht erforderlich. Entscheidend ist das Gesamtbild der Partei, das insbesondere durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre und Untergliederungen geprägt werden kann. Warum das OVG diese Voraussetzungen beim AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt als erfüllt ansieht, welche Rolle dabei Menschenwürde, Volksbegriff und Demokratieprinzip spielen und unter welchen Voraussetzungen ein einzelnes Parteimitglied die gesetzliche Regelvermutung ausnahmsweise widerlegen kann, besprechen wir in dieser Folge von Kurzerklärt – Klausur- und Urteilsbesprechung Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Sachsen-Anhalt
- Magdeburg
- Jurafuchs
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: In dieser Folge schließen wir an die Schuldarten an und klären, wie sich eine Gattungsschuld in eine Stückschuld umwandelt – die sogenannte Konkretisierung nach § 243 Abs. 2 BGB. Funktion: Solange keine Konkretisierung eingetreten ist, trägt der Schuldner bei der Gattungsschuld das Beschaffungsrisiko. Hat er jedoch das seinerseits Erforderliche getan, beschränkt sich das Schuldverhältnis auf die konkret ausgewählte Sache. Geht diese danach unter, greift § 275 Abs. 1 BGB – der Schuldner muss keinen Ersatz aus der Gattung beschaffen. Voraussetzungen des § 243 Abs. 2 BGB: Erstens muss der Schuldner eine Sache mittlerer Art und Güte auswählen. Zweitens muss er das seinerseits Erforderliche getan haben – was das konkret bedeutet, richtet sich nach der Schuldart. Bei der Holschuld: Aussonderung, Bereitstellung und Benachrichtigung des Gläubigers (Konkretisierung tritt erst nach Ablauf einer angemessenen Abholfrist ein). Bei der Schickschuld: Aussonderung, ordnungsgemäße Verpackung und Übergabe an eine geeignete Transportperson. Bei der Bringschuld: Aussonderung und tatsächliches Angebot nach § 294 BGB am Erfüllungsort – ein bloß wörtliches Angebot genügt nicht. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Otto Versand
- iPad
- Otto
- 14.08.202621 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Grundrechte "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft." Folgenbeschreibung: In dieser Folge nehmen wir uns eine verwaltungsrechtliche Klausur vor, die es in sich hat: Eine Stadt untersagt per Verfügung das Betreten eines gefährlichen, kaum erforschten Höhlennetzes, nachdem es dort zu zahlreichen tödlichen Unglücksfällen gekommen ist. Ein abenteuerlustiger Radiomoderator will die Höhlen trotzdem erkunden, legt Widerspruch ein – allerdings erst zwei Monate später – und zieht schließlich vor das Verwaltungsgericht. Wir arbeiten die Klage von der Zulässigkeit bis zur Begründetheit durch und treffen dabei auf lauter Klausurklassiker: die Abgrenzung von Allgemeinverfügung und Rechtsnorm, die gnadenlose Fristwirkung der öffentlichen Bekanntgabe, die Heilung eines verfristeten Widerspruchs – und am Ende die große Frage nach den Grenzen der Selbstgefährdung. Ein Fall, der zeigt, wie man sich mit dem eigenen Argument selbst ein Bein stellen kann. Ihr erfahrt: warum eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 VwVfG auch nicht-öffentliche Sachen erfassen kann – und wann ein Verwaltungsakt schon im prozessualen Sinne vorliegt weshalb die öffentliche Bekanntgabe die Widerspruchsfrist selbst dann in Gang setzt, wenn der Betroffene von nichts weiß, und wann ein verfristeter Widerspruch dennoch geheilt wird warum sich das Betretungsverbot auf die polizeiliche Generalklausel (§ 8 SPolG) stützt und nicht auf den Platzverweis wo das Selbstbestimmungsrecht seine Grenze findet, sobald durch Rettungspflichten (§ 323c StGB) Dritte gefährdet werden Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Tim
- Saarland
- VW VfG
- 12.08.202620 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Strafrecht "Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert." Folgenbeschreibung: In dieser Vertiefungsfolge klären wir, wann das Verhalten eines Dritten den Zurechnungszusammenhang zum Erstverursacher unterbricht – und wann nicht. Grundregel: Der Zurechnungszusammenhang endet, wenn ein Dritter vollverantwortlich eine neue, selbstständige Gefahr begründet, die sich dann allein im Erfolg realisiert. Entscheidend ist stets, welche der beiden Risikosphären sich im konkreten Taterfolg verwirklicht hat. Das Dazwischentreten eines Dritten unterbricht den Zusammenhang nicht, wenn sein Verhalten schon als Reaktion auf die vom Ersttäter geschaffene Ausgangsgefahr angelegt war. Drei Fallgruppen sind zu unterscheiden. Beim vorsätzlichen Dazwischentreten setzt der Dritte bewusst eine neue eigenständige Gefahr – der Zurechnungszusammenhang wird grundsätzlich unterbrochen (Ausnahme: das Verhalten des Dritten war als typische Reaktion auf die Ausgangsgefahr vorhersehbar, z. B. Pflegemutterfall). Beim fahrlässigen Dazwischentreten kommt es auf Schwere und Eigenständigkeit des Fehlers an: leichte und typische Fehlreaktionen lassen die Zurechnung bestehen; grob ungewöhnliches oder vorsätzliches Fehlverhalten kann einen neuen Gefahrenzusammenhang begründen. Ärztliche Behandlungsfehler infolge der Erstverletzung werden dem Ersttäter grundsätzlich zugerechnet. Bei Retterfällen liegen Rettungsmaßnahmen regelmäßig innerhalb des vom Täter eröffneten Gefahrenkreises – außer bei exzessivem, grob unverhältnismäßigem Retterverhalten. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- B
- Kindhäuser Zimmermann
- Kindhäuser
- 10.08.202620 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: In dieser Folge wechseln wir die Perspektive: weg vom Wo und Wann, hin zum Was. Welche Schuldarten kennt das BGB – und warum ist die Einordnung für die Klausur so entscheidend? Die Stückschuld ist auf einen konkret bestimmten und individualisierten Gegenstand gerichtet – jemand zeigt bildlich auf eine Sache und sagt: „Genau diese." Die Gattungsschuld (§ 243 Abs. 1 BGB) hingegen bestimmt den Leistungsgegenstand nur nach abstrakten Merkmalen. Der Schuldner hat eine Sache mittlerer Art und Güte zu leisten. Die Gattung bestimmt sich primär nach dem Parteiwillen. Daneben gibt es die beschränkte Gattungsschuld (Vorratsschuld): Die Leistung erfolgt aus einem bestimmten Vorrat, eine Beschaffungspflicht besteht nicht. Die Einordnung ist klausurrelevant, weil sie darüber entscheidet, wann § 275 Abs. 1 BGB (Unmöglichkeit) eingreift: Bei der Stückschuld mit Untergang des konkreten Gegenstands; bei der unbeschränkten Gattungsschuld erst mit Untergang der gesamten Gattung; bei der beschränkten Gattungsschuld mit Untergang des gesamten Vorrats. Wer das verwechselt, löst den Fall falsch. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 09.08.202688 min
Völkerstrafrecht verständlich erklärt – Von den Nürnberger Prozessen bis Gaza und der Ukraine | Gast: Prof. Dr. Stefanie Bock Was genau ist eigentlich Völkerstrafrecht? Warum gelten die Nürnberger Prozesse als seine Geburtsstunde? Worin unterscheiden sich der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und der Internationale Gerichtshof (IGH)? Und warum stehen Verfahren rund um Russland, die Ukraine oder Gaza derzeit so stark im Fokus? In dieser Gastfolge spricht Sebastian Baur mit Prof. Dr. Stefanie Bock, Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Rechtsvergleichung und zugleich Hostin des Podcasts recht:zeitig. Gemeinsam ordnen sie die historischen Grundlagen des Völkerstrafrechts ein, erklären die Arbeitsweise des Internationalen Strafgerichtshofs und beleuchten die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts. Anhand aktueller Beispiele – vom Haftbefehl gegen Wladimir Putin über das Verfahren gegen Benjamin Netanjahu bis zur juristischen Einordnung der Ereignisse in Gaza – wird deutlich, vor welchen rechtlichen und politischen Herausforderungen das internationale Strafrecht heute steht. Außerdem geht es um das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das Weltrechtsprinzip, die Bedeutung der Verfahren vor deutschen Gerichten sowie um die grundsätzliche Frage, welche Rolle Strafrecht in internationalen Konflikten überhaupt spielen kann. Themen dieser Folge: Die Entstehung des modernen Völkerstrafrechts Die Nürnberger Prozesse und ihre Bedeutung Internationaler Strafgerichtshof (IStGH) und Internationaler Gerichtshof (IGH) Aufbau und Zuständigkeit des IStGH Das Komplementaritätsprinzip Die vier Kernverbrechen des Völkerstrafrechts Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression Täterverantwortung und Organisationsherrschaft Das deutsche Völkerstrafgesetzbuch und das Weltrechtsprinzip Verfahren zu Syrien vor deutschen Gerichten Der Haftbefehl gegen Wladimir Putin Gaza, Genozidvorwürfe und die Zuständigkeiten von IGH und IStGH Aktuelle Herausforderungen des internationalen Strafrechts Warum Völkerstrafrecht auch für Jurastudierende spannend ist Viel Spaß beim Hören! Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Israel
- Internationalen Strafgerichtshof
- Internationalen Strafgerichtshofs
- 07.08.202630 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Grundrechte "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft." Folgenbeschreibung: In dieser Folge nehmen wir uns eine verwaltungsrechtliche Klausur vor, die es in sich hat: Eine Stadt untersagt per Verfügung das Betreten eines gefährlichen, kaum erforschten Höhlennetzes, nachdem es dort zu zahlreichen tödlichen Unglücksfällen gekommen ist. Ein abenteuerlustiger Radiomoderator will die Höhlen trotzdem erkunden, legt Widerspruch ein – allerdings erst zwei Monate später – und zieht schließlich vor das Verwaltungsgericht. Wir arbeiten die Klage von der Zulässigkeit bis zur Begründetheit durch und treffen dabei auf lauter Klausurklassiker: die Abgrenzung von Allgemeinverfügung und Rechtsnorm, die gnadenlose Fristwirkung der öffentlichen Bekanntgabe, die Heilung eines verfristeten Widerspruchs – und am Ende die große Frage nach den Grenzen der Selbstgefährdung. Ein Fall, der zeigt, wie man sich mit dem eigenen Argument selbst ein Bein stellen kann. Ihr erfahrt: warum eine benutzungsregelnde Allgemeinverfügung nach § 35 Satz 2 VwVfG auch nicht-öffentliche Sachen erfassen kann – und wann ein Verwaltungsakt schon im prozessualen Sinne vorliegt weshalb die öffentliche Bekanntgabe die Widerspruchsfrist selbst dann in Gang setzt, wenn der Betroffene von nichts weiß, und wann ein verfristeter Widerspruch dennoch geheilt wird warum sich das Betretungsverbot auf die polizeiliche Generalklausel (§ 8 SPolG) stützt und nicht auf den Platzverweis wo das Selbstbestimmungsrecht seine Grenze findet, sobald durch Rettungspflichten (§ 323c StGB) Dritte gefährdet werden Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Tim
- VW VfG
- VWGO
- 05.08.202617 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Klausurtraining Strafrecht "Das vorliegende „Klausurtraining Strafrecht“ ist dabei behilflich, sich schnell mit den praktischen Problemen zu beschäftigen, die typischerweise bei einer strafrechtlichen Prüfungsarbeit zu bewältigen sind. Anhand von Beispielsfällen wird die Gesetzesanwendung im Gutachten illustriert." Folgenbeschreibung: In dieser Folge vertiefen wir das Thema Schockschäden und fragen: Wann ist einem Täter der krankheitswertige psychische Schaden eines nahen Angehörigen strafrechtlich objektiv zurechenbar? Da die maßgeblichen dogmatischen Aussagen aus dem Zivilrecht stammen, lohnt sich ein gesamtheitlicher Blick auf beide Rechtsgebiete. Drei kumulative Voraussetzungen für eine Zurechnung lassen sich aus der Rechtsprechung ableiten. Erstens muss der Schockschaden Krankheitswert erreichen – bloße Trauer, Verzweiflung und Betroffenheit gehören zum allgemeinen Lebensrisiko und genügen nicht (BGHZ 56, 163). Zweitens muss die Beeinträchtigung nach Art und Schwere deutlich über das Normalmaß hinausgehen, das nahe Angehörige bei vergleichbaren Ereignissen erfahrungsgemäß erleiden (LG Mainz, Urt. v. 02.09.2020 – 5 O 249/19). Drittens muss der Betroffene zum geschützten Personenkreis gehören – also in einem besonderen Näheverhältnis zum Primäropfer stehen (Ehegatten, Eltern, Kinder, Geschwister, enge Lebenspartner). Bei entfernten Dritten endet der Schutzzweck der verletzten Norm. Zusätzlich misst die Rechtsprechung dem Umstand erhebliche Bedeutung zu, ob der Geschädigte das Ereignis unmittelbar miterlebt oder nur durch Nachricht davon erfahren hat (BGH, Urt. v. 21.05.2019 – VI ZR 299/17). Im Strafrecht verneint eine Ansicht die Zurechnung generell, da §§ 222, 229 StGB nur das Tatopfer schützen. Die herrschende Meinung bejaht die Übertragbarkeit der zivilrechtlichen Grundsätze: Wer fahrlässig einen Menschen tötet, schafft typischerweise auch das Risiko krankheitswertiger Schäden bei nahen Angehörigen – diese Folgen liegen noch im Schutzbereich der verletzten Sorgfaltsnorm. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- Kindhäuser Zimmermann
- Kindhäuser
- Luca Mannz



















