
Kurzerklärt - Der Jurapodcast
Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.
Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.
In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.
Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.
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- 19.06.202622 min
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt Bei: Apple Podcast Website Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung: In dieser Folge tauchen wir tiefer in das pflichtgemäße Ermessen nach § 40 VwVfG ein – die Grundnorm für jede verwaltungsrechtliche Klausur mit Kann-, Soll- oder Muss-Vorschriften. Zunächst wird die gebundene Verwaltung (ist/muss-Vorschriften, keine Anwendung des § 40 VwVfG) von echten Ermessensnormen abgegrenzt. Dazwischen liegt das intendierte Ermessen: Bei Soll-Vorschriften ist der Regelfall gebunden, nur in atypischen Fällen eröffnet sich Entscheidungsfreiheit. Atypisch sind insbesondere Fälle, die zwar vom Wortlaut, nicht aber vom Zweck der Norm erfasst werden (z. B. Missbrauchsfälle) – die Voraussetzungen eines atypischen Falls unterliegen voller gerichtlicher Kontrolle. Intendiertes Ermessen ist die vom BVerwG entwickelte Obergruppe, zu der die Soll-Vorschriften zählen; es lässt sich nicht immer am Wortlaut ablesen, sondern muss durch Auslegung ermittelt werden – ein Indiz ist ein regelbeispielhafter Normaufbau. Für die Kann-Vorschrift als Normalfall im Polizeirecht wird sodann der Verstoß gegen § 40 VwVfG geprüft. Dieser kann auf zwei Wegen vorliegen: Verfehlung des Ermessenszwecks oder Nichteinhaltung der gesetzlichen Grenzen. Im Fokus dieser Folge steht der Ermessensfehlgebrauch (Ermessensmissbrauch): Die Behörde bleibt zwar im Rahmen der Ermächtigungsnorm, übt ihr Ermessen aber aus sachfremden Gründen aus (z. B. Strafgründe bei Gefahrenabwehrmaßnahmen, Schikane). Der Ermessenszweck wird dabei vor allem systematisch ausgelegt. Die gesetzlichen Grenzen des Ermessens folgen in ÖR151. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 18.06.202619 min
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt Bei: Apple Podcast Website Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung: In dieser Folge vertiefen wir die Rechtsfolgenprüfung im Polizei- und Ordnungsrecht systematisch. Den Behörden ist in weitem Umfang Ermessen eingeräumt – sowohl Generalklauseln als auch Spezialvorschriften sind als „Kann"-Bestimmungen formuliert. Wichtige Unterscheidung: Aus der allgemeinen Aufgabenzuweisung (§ 1 POG) folgt nur eine Pflicht zur Überprüfung, nicht zum Einschreiten. Das ist das Opportunitätsprinzip der Gefahrenabwehr – im Gegensatz zum Legalitätsprinzip der Strafverfolgung. In der Klausur wird die Rechtsfolge über das pflichtgemäße Ermessen (landesspezifische Norm des POG, iSv § 40 VwVfG) eröffnet. Ermessensfehler werden nach § 114 S. 1 VwGO gerichtlich überprüft: Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensfehlgebrauch. Zwei weitere Punkte werden eingeführt: Erstens der Anspruch auf Einschreiten – er setzt voraus, dass die betroffene Norm subjektiv-öffentliche Rechte des Anspruchstellers schützt, die Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen vorliegen und das Ermessen auf Null reduziert ist. Zweitens die Ermessensreduzierung auf Null – wenn tatsächliche oder rechtliche Gründe die Handlungsoptionen auf eine einzige zulässige Entscheidung verengen. Beide Punkte werden in Folgefolgen vertieft. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 17.06.202616 min
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt Bei: Apple Podcast Website Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung: In dieser Folge beleuchten wir einen der bekanntesten Fälle der deutschen Strafrechtsdogmatik: den Lederspray-Fall des BGH. Im Mittelpunkt stehen zwei Kausalitätsprobleme – die Kausalität beim Inverkehrbringen eines gefährlichen Produkts und die Quasikausalität beim Unterlassen nach der unterbliebenen Rückrufentscheidung. Beim Inverkehrbringen ist die Kausalität nach der Äquivalenztheorie grundsätzlich zu bejahen, auch wenn der konkret schädliche Inhaltsstoff nicht identifiziert werden kann – entscheidend ist, dass andere Schadensursachen ausgeschlossen sind. Strafrechtlich relevanter Anknüpfungspunkt ist aber vor allem die Gremienentscheidung, das Produkt trotz bekannter Schadensmeldungen nicht zurückzurufen (Körperverletzung durch Unterlassen, § 229 iVm § 13 StGB). Bei der Kausalität des Unterlassens gilt die modifizierte csqn-Formel (Quasikausalität): Das Unterlassen ist kausal, wenn die gebotene Handlung – der Rückruf – mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Erfolg verhindert hätte. Das eigentliche Klausurproblem: Kausalität bei Mehrheitsentscheidungen im Gremium. Unterschieden wird zwischen einer Einstimmen-Mehrheit (kumulative Kausalität aller Ja-Stimmen) und einer Mehrheit von zwei oder mehr Stimmen – dort kann die Einzelstimme hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolg entfiele. Lösungsansätze: kumulative Kausalität, Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) oder alternative Kausalität. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 15.06.202646 min
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt Bei: Apple Podcast Website Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung: In Teil 3 unserer Reihe drehen wir die Perspektive: M wird in New York die Einreise verweigert, die Fluggesellschaft bringt ihn zurück nach München. Kann sie die Kosten des Rückflugs von M ersetzt verlangen? Im Gegensatz zum Hinflug steht hier die berechtigte Geschäftsführung ohne Auftrag im Mittelpunkt, §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB iVm § 1877 Abs. 3 BGB analog. Die Folge gibt einen systematischen Überblick über die verschiedenen GoA-Arten (berechtigte, unberechtigte, unechte GoA nach § 687 BGB) und das Grundschema (Geschäftsbesorgung, fremdes Geschäft – objektiv, subjektiv oder auch-fremd –, Handeln ohne Auftrag). Im konkreten Fall: Die Rückbeförderung ist jedenfalls auch-fremd. Anders als beim Hinflug liegt diesmal ein Fremdgeschäftsführungswille vor, da die Fluggesellschaft bewusst handelt. Beim zentralen Prüfungspunkt – Interesse und (mutmaßlicher) Wille des Geschäftsherrn nach § 683 S. 1 BGB – ist wegen des Minderjährigenschutzes auf Interesse und mutmaßlichen Willen der Eltern abzustellen. Da kein wirklicher Wille feststellbar ist, entscheidet das objektive Interesse: Der Rückflug war notwendig und entsprach dem mutmaßlichen Elternwillen. Bei der Rechtsfolge wird erläutert, warum eine berufliche Beförderungsleistung über § 1877 Abs. 3 BGB analog als ersatzfähige Aufwendung zu behandeln ist. Abschließend der wichtige Hinweis: Eine berechtigte GoA stellt einen Rechtsgrund dar und schließt damit eine parallele Bereicherungskondiktion aus. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 13.06.202616 min
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt Bei: Apple Podcast Website Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung: In dieser Folge wenden wir die Grundsätze der Kausalität und objektiven Zurechnung auf einen BGH-Fall an: Ein Arbeiter verwechselt auf dem BASF-Werksgelände eine stillgelegte Leitung mit einer gasführenden Rohrleitung, was eine Explosion auslöst – vier Feuerwehrleute sterben, sechs weitere Personen werden schwer verletzt. Kausalität (§ 222 StGB) und objektive Vorhersehbarkeit des Todes und der Verletzungen sind unproblematisch zu bejahen. Der Schwerpunkt liegt auf der objektiven Zurechnung: Hat sich gerade das vom Täter geschaffene Risiko im Erfolg realisiert? Dies wird bejaht – Schutzzweck- und Pflichtwidrigkeitszusammenhang sind gegeben. Die entscheidende Frage: Unterbricht das freiwillige Eingreifen der Retter den Zurechnungszusammenhang nach den Grundsätzen der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung? Der BGH verneint dies. Wer eine Gefahrenlage schafft, muss mit typischen Rettungsreaktionen rechnen – erst recht bei Berufsrettern, die aufgrund ihrer Rechtspflicht handeln und damit in ihrer Eigenverantwortlichkeit eingeschränkt sind. Nur exzessives, grob unverhältnismäßiges Retterverhalten unterbricht den Zurechnungszusammenhang. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 12.06.202642 min
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- 11.06.202621 min
Unsere Podcast-Empfehlung: Gerechtigkeit & Loseblatt Bei: Apple Podcast Website Was ist Gerechtigkeit und Loseblatt? Im wöchentlichen Podcast Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht besprechen Beck-aktuell-Chefredakteurin Pia Lorenz, Strategieberater und Kolumnist Dr. Hendrik Wieduwilt und Beck-aktuell-Redakteur Dr. Maximilian Amos, was diese Woche wichtig war in Recht, Rechtspolitik, Rechtsmarkt und Justiz. Folgenbeschreibung: In dieser Folge klären wir, wie die Rechtsfolgenprüfung im Polizeirecht strukturiert ist – und wo in Klausuren die meisten Punkte liegen. Am Beispiel einer Originalexamensklausur (Identitätsfeststellung an einem kriminalitätsbelasteten Ort, Racial Profiling) wird die gesamte Prüfarchitektur durchgearbeitet. Das Ermessen (§ 12 BlnASOG bzw. Landesäquivalent, lex specialis zu § 40 VwVfG) ist die Sammelnorm der Rechtsfolge. Innerhalb des Ermessens steht die Ermessensüberschreitung durch Verletzung höherrangigen Rechts im Mittelpunkt – gegliedert in zwei sauber zu trennende Prüfungsebenen. Ebene 1 – Freiheitsrechte (Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 GG): klassische Verhältnismäßigkeitsprüfung. Im Beispielfall: angemessen trotz Streubreite, da Eingriffsintensität gering und legitimer Zweck schwer wiegt. Ausnahme: Personen, die evident keinen Zusammenhang zur Gefährlichkeit des Ortes aufweisen (Hochzeitsgesellschafts-Argument). Ebene 2 – Gleichheitsrechte (Art. 3 Abs. 3 GG): strenge Verhältnismäßigkeit. Ungleichbehandlung liegt bereits bei Mitkausalität eines verpönten Merkmals vor (Nachtarbeitsverbot-Linie, BVerfG 1992). Unterschieden werden: Racial Profiling im engeren Sinne (ausschlaggebende Anknüpfung an Hautfarbe – verfassungswidrig) und Anknüpfung im Motivbündel (zulässig nur unter engen Voraussetzungen mit verhaltensbezogenen Zusatzgründen und erhöhter Darlegungslast). Im Beispielfall: Hautfarbe war wesentlicher Auswahlgrund – Verstoß gegen Art. 3 Abs. 3 GG, Maßnahme rechtswidrig. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie: "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung: In dieser Folge vertiefen wir die Strafbarkeitsprüfung bei Erfolgsdelikten: Nach der Kausalität folgt als zweiter Schritt die objektive Zurechnung. Sie filtert Kausalverläufe heraus, die zwar naturwissenschaftlich ursächlich sind, aber keine strafrechtliche Haftung begründen sollen. Formel: Ein tatbestandlicher Erfolg ist dem Täter objektiv zurechenbar, wenn das ursächliche Verhalten eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich im tatbestandlichen Erfolg realisiert hat. Im ersten Schritt (Schaffung einer rechtlich missbilligten Gefahr) fehlt die Zurechnung bei: Schadenseintritt außerhalb menschlichen Beherrschungsvermögens, sozialadäquatem/erlaubtem Risiko, fehlender Schutzzweckzusammenhang und bloßer Risikoverringerung. Im zweiten Schritt (Verwirklichung der Gefahr im Erfolg) ist die Zurechnung ausgeschlossen bei: atypischem, unvorhersehbarem Kausalverlauf, eigenverantwortlichem Dazwischentreten eines Dritten, eigenverantwortlicher Selbstgefährdung und rechtmäßigem Alternativverhalten. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 05.06.202635 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie: "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung: In dieser Folge widmen wir uns einem absoluten Klassiker, der im Examen immer wieder auftaucht: dem Flugreisefall. Ein 17-Jähriger schmuggelt sich ohne Ticket in einen Flug nach New York. Die Fluggesellschaft verlangt den Flugpreis. Teil 1 behandelt alle Anspruchsgrundlagen außer dem Bereicherungsrecht – das folgt in der nächsten Folge. Geprüft werden: vertraglicher Anspruch aus §§ 631, 632 BGB (Flugreisevertrag als Werkvertrag; kein Vertragsschluss, keine konkludente Einigung, Ablehnung des faktischen Vertragsverhältnisses), Anspruch aus c.i.c. (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB; scheitert am fehlenden vorvertraglichen Schuldverhältnis und am Vorrang des Minderjährigenschutzes), Anspruch aus GoA (kein Fremdgeschäftsführungswille), § 823 Abs. 1 BGB (kein geschütztes Rechtsgut verletzt) sowie §§ 823 Abs. 2 iVm 265a StGB (Haftungstatbestand liegt vor, aber kein Schaden nach Differenzhypothese und normativem Schadensbegriff, da der Platz ohnehin leer geblieben wäre). Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 28.05.202616 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie: "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung: In dieser Folge widmen wir uns einem zentralen Prüfungsmerkmal des Allgemeinen Teils: der Kausalität. Sie ist ausschließlich bei Erfolgsdelikten relevant und beschreibt den Zusammenhang zwischen der Handlung des Täters und dem tatbestandlichen Erfolgseintritt. Grundlage ist die conditio-sine-qua-non-Formel (Äquivalenztheorie): Kausal ist jede Bedingung, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele. Die Folge behandelt die wichtigsten Sonderfälle: Bei der überholenden Kausalität bewirkt eine unabhängige zweite Ursache den Erfolg schneller und allein – die erste Handlung ist dann nicht kausal (Ausnahme: sie wirkt noch wesentlich fort). Bei kumulativer Kausalität bewirken zwei unabhängige Handlungen den Erfolg erst zusammen – beide sind kausal. Hypothetische Ersatzursachen bleiben stets außer Betracht. Bei der alternativen Kausalität reicht jede von zwei Handlungen für sich aus – hier versagt die Standardformel und wird modifiziert: Kausal ist jede Bedingung, die nicht alternativ, aber auch nicht kumulativ hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg entfiele. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 25.05.202642 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie: "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung: In dieser Folge bereiten wir einen brandaktuellen Beschluss des OLG Nürnberg klausurmäßig auf. Ein Ehepaar streitet nach der Trennung um ein Audi A5 Cabrio, das der Ehemann seiner Frau angeblich als Hochzeitsgeschenk übereignet hat. Ausgangspunkt ist der Herausgabeanspruch nach § 985 BGB. Vor der eigentlichen Prüfung ist jedoch die Vorfrage zu klären, ob § 1361a BGB als familienrechtliche Spezialregelung vorrangig ist. Da der Pkw mangels nachgewiesener gemeinschaftlicher Nutzung kein Haushaltsgegenstand ist, bleibt § 985 BGB anwendbar. Kern der Prüfung ist die Frage, ob eine wirksame Übereignung nach § 929 S. 1 BGB vorlag: Eine konkludente dingliche Einigung wird bejaht. Die Übergabe scheitert zunächst daran, dass der Ehemann den Zweitschlüssel behielt – der Mangel wird jedoch durch ein Besitzkonstitut nach § 930 BGB geheilt, da die Ehe als gesetzliches Besitzmittlungsverhältnis wirken kann. Abschließend wird der Einwand der Formunwirksamkeit behandelt: Die Zuwendung wird als unbenannte Zuwendung unter Ehegatten eingeordnet. Ein etwaiger Formmangel nach § 518 Abs. 1 BGB analog ist durch Vollzug der Übereignung nach § 518 Abs. 2 BGB analog geheilt; ein Rückübereignungsanspruch und damit ein Einwand aus § 242 BGB scheiden aus. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 22.05.202628 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Juristische Argumentationstheorie: "Wie stehen Methodenlehre und juristische Argumentation zueinander? Was ist juristische Argumentation, was „bloße“ Rhetorik? Das Lehrbuch zur juristischen Argumentationstheorie stellt die Modelle juristischen Argumentierens vor und unterzieht sie einer (kritischen) Würdigung. Explizit warnt der Band vor einem postmodernen Irrationalismus, der die Regelorientierung juristischen Argumentierens grundsätzlich in Zweifel zieht. Das Lehrbuch zeigt auf, wie die „Produktion“ von rechtlichen Entscheidungen und subgesetzlichen Regeln rational kontrollierbar und kritisierbar wird. Der zweiten Auflage wurde ein neues Kapitel zu „Argumentationsstandards in Fall-Gutachten (z.B. Prüfungsarbeiten)“ angeschlossen. Darin werden aus den theoretischen Analysen Folgerungen für das „Handwerk“ der juristischen Argumentation gezogen." Folgenbeschreibung: Wann darf die Polizei heimlich überwachen – und wo zieht das Grundgesetz die Grenze? In dieser Folge geht es um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 – 1 BvR 1345/21 zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung ist klausurrelevant, weil sie zentrale heimliche Standardmaßnahmen bündelt: Observation, technische Mittel, Vertrauenspersonen, verdeckte Ermittler und Wohnraumüberwachung. Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Was unterscheidet konkrete Gefahr, konkretisierte Gefahr und bloße Vorfeldgefahr? Warum reichen allgemeine Vermutungen oder ein bloßer Milieubezug für heimliche Überwachung nicht aus? Und weshalb stellt Art. 13 Abs. 4 GG bei der Wohnraumüberwachung besonders hohe Anforderungen? Außerdem geht es um den Kernbereichsschutz beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern – insbesondere um die Frage, wann schon der Aufbau einer privaten Beziehung verfassungsrechtlich problematisch wird. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
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- 19.05.202629 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Grundlagenfach: Geschichte des Strafrechts "Das Lehrbuch bietet einen fundierten Einblick in die Entwicklung des Strafrechts. Zugleich werden die Leserinnen und Leser mit dem heutigen geltenden Recht vertraut gemacht. Folgenbeschreibung: In dieser Folge bereiten wir ein BGH-Urteil aus dem Juli 2025 klausurmäßig auf. Ein privater Käufer tritt vom Kaufvertrag über einen Oldtimer zurück, weil das Fahrzeug bei Übergabe erhebliche Korrosionsschäden aufwies und die vertraglich vereinbarte Zustandsnote 2-3 nicht erfüllte. Anspruchsgrundlage ist §§ 437 Nr. 2 Var. 1, 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB. Die Folge zeigt, wann § 437 BGB einschlägig ist – und wann nicht – und warum hier § 323 Abs. 1 und nicht § 326 Abs. 5 BGB heranzuziehen ist. Zentraler Schwerpunkt ist die Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB: Der BGH bejaht, dass Zustandsnoten im Oldtimermarkt regelmäßig als vereinbarte Beschaffenheit einzuordnen sind. Außerdem wird gezeigt, warum ein vertraglich vereinbarter Gewährleistungsausschluss das Fehlen einer vereinbarten Beschaffenheit grundsätzlich nicht erfasst. Abschließend wird die Erheblichkeit der Pflichtverletzung (§ 323 Abs. 5 S. 2 BGB) und die Verjährungsfrage nach §§ 438, 218 BGB geprüft. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 18.05.202631 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Folgenbeschreibung: Wann darf die Polizei heimlich überwachen – und wo zieht das Grundgesetz die Grenze? In dieser Folge geht es um den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2022 – 1 BvR 1345/21 zum Sicherheits- und Ordnungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. Die Entscheidung ist klausurrelevant, weil sie zentrale heimliche Standardmaßnahmen bündelt: Observation, technische Mittel, Vertrauenspersonen, verdeckte Ermittler und Wohnraumüberwachung. Im Mittelpunkt stehen drei Fragen: Was unterscheidet konkrete Gefahr, konkretisierte Gefahr und bloße Vorfeldgefahr? Warum reichen allgemeine Vermutungen oder ein bloßer Milieubezug für heimliche Überwachung nicht aus? Und weshalb stellt Art. 13 Abs. 4 GG bei der Wohnraumüberwachung besonders hohe Anforderungen? Außerdem geht es um den Kernbereichsschutz beim Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern – insbesondere um die Frage, wann schon der Aufbau einer privaten Beziehung verfassungsrechtlich problematisch wird. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
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📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Folgenvorbereitung: In dieser Folge schließen wir die Reihe zur Rechtsnachfolge in Ordnungspflichten ab. Die erste Frage aus dem Schema wird nun mit „abstrakt" beantwortet: Gegenüber dem Rechtsvorgänger wurde noch kein Verwaltungsakt erlassen. Der einfache Fall – kein VA, Zustandsverantwortlichkeit, Gesamtrechtsnachfolge – stellt sich kaum als echtes Rechtsproblem dar: Gegen den Rechtsnachfolger kann schlicht eine neue Verfügung ergehen. Interessant wird es bei der abstrakten Verhaltensverantwortlichkeit: Kann gegen den Erben eines Verhaltensverantwortlichen vorgegangen werden, obwohl noch kein VA erlassen wurde? Die herrschende Meinung bejaht die Übergangsfähigkeit: Der Rechtsnachfolger tritt in die polizeiliche Verantwortlichkeit des Vorgängers für eine bereits bestehende Gefahr ein. Für die praktisch bedeutsamen Altlastenfälle ist dies ausdrücklich in § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG geregelt – ein Beispiel für den verfassungsrechtlich gebotenen gesetzlichen Nachfolgetatbestand. Die Einzelrechtsnachfolge in eine abstrakte Verhaltensverantwortlichkeit scheidet dagegen aus: Andernfalls könnte sich der Verantwortliche durch ein Verfügungsgeschäft seiner Pflichten entledigen. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 13.05.202616 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht Allgemeiner Teil "Für die Neuauflage wurde das Buch vollständig durchgesehen und auf den neuesten Stand gebracht. Eine Vielzahl von neueren (vor allem didaktischen) Aufsätzen wurde ebenso eingearbeitet wie die seit der letzten Auflage ergangenen wichtigsten höchstrichterlichen Entscheidungen." Folgenbeschreibung: Heute widmen wir uns einer Frage, die in der Klausur gerne übersehen wird, aber am Anfang jeder Strafbarkeitsprüfung steht: Wann ist deutsches Strafrecht überhaupt anwendbar? Wir gehen die §§ 1–9 StGB systematisch durch und schauen uns an, wie sich der zeitliche und räumliche Geltungsbereich bestimmt – und welche Prinzipien dahinterstehen. Ihr erfahrt, warum das Gesetzlichkeitsprinzip aus § 1 StGB und Art. 103 Abs. 2 GG den verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt bildet. Ihr erfahrt, wie sich der zeitliche Geltungsbereich nach § 2 StGB bestimmt und welche Rolle § 8 StGB für den maßgeblichen Tatzeitpunkt spielt. Ihr erfahrt, was das Territorialitätsprinzip aus § 3 StGB bedeutet und wie § 9 StGB zwischen Handlungs- und Erfolgsort unterscheidet. Ihr erfahrt, warum das Flaggenprinzip nach § 4 StGB ein Sonderfall des Territorialitätsprinzips ist. Ihr erfahrt, welche Auslandstaten nach dem Schutzprinzip (§ 5 StGB) und dem Weltrechtsprinzip (§ 6 StGB) unabhängig vom Recht des Tatorts verfolgt werden können. Ihr erfahrt, wie das Personalitätsprinzip und der Grundsatz der stellvertretenden Strafrechtspflege nach § 7 StGB den Anwendungsbereich erweitern – und warum gerade diese Norm für Klausuren mit Auslandsbezug zentral ist. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur
- 12.05.202619 min
📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Folgenbeschreibung: In dieser Folge arbeiten wir das Drei-Fragen-Schema aus ÖR143 systematisch durch – mit der ersten Frage bereits vorgegeben: Es liegt stets eine konkretisierte Ordnungspflicht vor, also ein Verwaltungsakt wurde bereits gegenüber dem Vorgänger erlassen. Kombiniert mit den Antworten auf die zwei weiteren Fragen ergeben sich vier Fallkonstellationen. Fall 1 – Gesamtrechtsnachfolge + Verhaltensverantwortlichkeit: Grundsätzlich möglich über §§ 1922, 1967 BGB. Entscheidend ist die Übertragungsfähigkeit: Vertretbare Handlungspflichten (z. B. Beseitigung eines Schwarzbaus) gehen über; unvertretbare, höchstpersönliche Pflichten nicht. Fall 2 – Gesamtrechtsnachfolge + Zustandsverantwortlichkeit: Ebenfalls über §§ 1922, 1967 BGB. Bei grundstücksbezogenen Pflichten bejaht die Rechtsprechung die Übertragungsfähigkeit; bei nicht grundstücksbezogenen Pflichten (z. B. bissiger Hund) ist die Frage streitig. Fall 3 – Einzelrechtsnachfolge + Verhaltensverantwortlichkeit: Grundsätzlich ausgeschlossen – Verhaltensverantwortlichkeit haftet an der Person. Ausnahme: Schuldübernahme nach §§ 414, 415 BGB mit Genehmigung der Behörde als Gläubigerin. Fall 4 – Einzelrechtsnachfolge + Zustandsverantwortlichkeit: Streitig mangels gesetzlichem Nachfolgetatbestand im Polizei- und Ordnungsrecht (anders als im Bauordnungsrecht). Eine Ansicht bejaht den Übergang bei grundstücksbezogenen Pflichten; die Gegenauffassung verlangt eine neue Verfügung. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur


















