Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Nomos Verlag & Sebastian Baur
676
20.10.2026
Beschreibung

Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.

Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.

In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.

Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.

Häufig erwähnt
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Episoden
  1. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. Folgenbeschreibung: Themen dieser Folge: Sachverhalt: Restaurantreservierung, No-Show, Onlinebewertungsplattform Aufbauhinweis: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht Anspruch aus Bewirtungsvertrag gem. § 311 Abs. 1 BGB Rechtsbindungswille als Teil des objektiven Tatbestands der Willenserklärung Auslegung nach §§ 133, 157 BGB Invitatio ad offerendum vs. verbindliche Reservierung Vorvertragliches Schuldverhältnis, § 311 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BGB Culpa in contrahendo (c.i.c.): Pflichtverletzung durch unterlassene Stornierung Privatautonomie und Grenzen beim Abbruch von Vertragsverhandlungen Vertretenmüssen, § 280 Abs. 1 S. 2 BGB – Vermutungsregel erkennen und benennen Vertrauensschaden: vergebliche Aufwendungen und entgangener Gewinn Klausurtipp: Merkhilfe zur Pflichtverletzung bei der c.i.c. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  2. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT "Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege." Folgenbeschreibung: BGH (4. Strafsenat), Beschluss vom 03.12.2025 – 4 StR 331/25 Ein Waffenhändler überlässt einem Kunden ohne Waffenbesitzkarte eine erlaubnispflichtige Pistole – in der gemeinsamen Erwartung, die Erlaubnis werde zeitnah erteilt. Monate später erschießt der Käufer seine Lebensgefährtin mit der Waffe. Das LG Münster verurteilte den Waffenhändler u.a. wegen fahrlässiger Tötung; der BGH hob das Urteil auf. Kern der Entscheidung ist die subjektive Vorhersehbarkeit: Die objektive Sorgfaltspflichtverletzung (Verstoß gegen § 34 Abs. 1 S. 1 WaffG) war unproblematisch. Der BGH beanstandet jedoch den pauschalen Ansatz des LG, wonach jeder, der eine Waffe einem Nichtberechtigten überlasse, generell mit späterem Missbrauch bis zur Tötung rechnen müsse. Erforderlich ist stets ein Bezug zur konkreten Tatsituation: Der Täter muss nach seinen individuellen Kenntnissen konkrete Anhaltspunkte für eine Fremd- oder Selbstgefährdung gekannt haben oder kennen müssen – etwa eine bereits verweigerte Erlaubnis oder Negativumstände i.S.d. § 6 Abs. 1 WaffG. Da dem Angeklagten weder die Vorstrafe des Käufers noch dessen konfliktbelastete Partnerschaft bekannt waren, reichten die Feststellungen nicht aus. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  3. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: In Teil 2 unserer Klausurbesprechung geht es ans Eingemachte: Wir arbeiten uns gemeinsam durch die vollständige Prüfung des § 823 Abs. 2 BGB und schauen uns dabei an, wie das OLG Nürnberg den Fall gelöst hat – und was das für eure Klausur bedeutet. Den Schwerpunkt bilden drei klassische Klausurprobleme: Erstens die Frage, ob die Anlagenvorschriften der Bayerischen Schlösserverwaltung – konkret die Anleinpflicht für Hunde im Hofgarten Ansbach – ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB sein können. Zweitens zeigen wir nochmals den entscheidenden Unterschied zwischen § 823 Abs. 1 und Abs. 2 beim Bezugspunkt des Verschuldens. Und drittens nehmen wir uns ausführlich das Mitverschulden nach § 254 BGB vor – und erklären, warum das OLG das vom Landgericht angenommene Mitverschulden von 80 % vollständig verneint hat. Außerdem: Was bedeutet der Herausforderungsgedanke bei der Kausalitätsprüfung? Warum ist beim Mitverschulden zwingend die ex-ante-Perspektive maßgeblich? Und was hat es mit dem Grundsatz „Der Schädiger muss sein Opfer nehmen, wie er es antrifft" auf sich? All das betten wir in den klassischen Vierschritt als Klausurtechnik ein Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  4. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung." Folgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute schauen wir uns den Zweckveranlasser in der Praxis an – anhand des bekannten Karnevalsurteils des OVG Münster vom 9. Februar 2012. Das Urteil ist in der Literatur umstritten, eignet sich aber hervorragend, um zu verstehen, wie Gerichte diese schwierige Fallgruppe subsumieren und argumentativ einhegen. Ihr erfahrt, warum die Verantwortlichkeitsregelungen im Polizeirecht nicht nur bestimmen, wann die Behörde eingreifen darf, sondern vor allem wen sie in Anspruch nehmen darf, wie das OVG Münster den Kläger als Zweckveranlasser qualifiziert – obwohl er das störende Verhalten seiner Kunden gar nicht bezweckt hat, warum das Gericht statt auf den subjektiven Zweck auf die objektive Vorhersehbarkeit des Geschehensablaufs abstellt – und warum genau das in der Literatur kritisch gesehen wird, was ihr aus der Argumentationsstruktur des Urteils für eure eigene Subsumtion in der Klausur mitnehmen könnt. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  5. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT "Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege. Die 2. Auflage behandelt neu die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum bei Rechtsirrtümern und den Putativnotwehrexzess." Folgenbeschreibung:Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute schließen wir unsere Reihe zur zwangsweisen Entsperrung eines biometrisch gesicherten Smartphones ab – und schauen uns an, wie der BGH die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Maßnahme im Einzelnen ausfüllt. Nachdem wir in den vorangegangenen Folgen die Rechtsgrundlagen und die grundsätzliche Zulässigkeit der Maßnahme besprochen haben, geht es heute um das entscheidende Zusammenspiel von § 81b Abs. 1 StPO, § 110 StPO und §§ 94 ff. StPO – und darum, warum der BGH keine spezielle Ermächtigungsgrundlage für erforderlich hält. Ihr erfahrt, warum der BGH § 81b Abs. 1 StPO nur für den eigentlichen Entsperrvorgang heranzieht – und welche Normen die nachgelagerten Schritte abdecken, wie das Drei-Stufen-Modell des BGH – Entsperren, Sichten, Beschlagnahmen – in der Praxis funktioniert, warum trotz des schwerwiegenden Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 GG keine eigene Spezialermächtigung verlangt wird, Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  6. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung." Folgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute beschäftigen wir uns mit einer der umstrittensten Figuren des Polizei- und Ordnungsrechts: dem Zweckveranlasser als vermeintlichem Ausnahmefall zur Verhaltensverantwortlichkeit. Ausgangspunkt ist die Grundregel der unmittelbaren Verursachung: Verhaltensverantwortlicher ist, wer eine Gefahr unmittelbar verursacht. Doch was gilt, wenn jemand durch sein Verhalten eine Situation herbeiführt, in der typischerweise von einem Dritten eine Gefahr ausgeht? Genau hier setzt die Konstruktion des Zweckveranlassers an – und genau hier beginnen die Probleme. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  7. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Themen dieser Folge: Sachverhalt: Hofgarten Ansbach, unangeleineter Chihuahua, hochschwangere Klägerin Klausurtechnik: Reihenfolge der Anspruchsgrundlagen im Zivilrecht Sperrwirkung des Deliktsrechts (EBV, Amtshaftung) – kurze Einführung Abgrenzung § 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB: unterschiedliche Bezugspunkte beim Verschulden Was bedeutet „kein Verschulden hinsichtlich der Rechtsgutsverletzung" im Bearbeitervermerk? § 833 S. 1 BGB: Luxustier vs. Nutztier, Gefährdungshaftung, Exkulpationsmöglichkeit Vollständiges Prüfungsschema der Tierhalterhaftung Zurechnung mittelbarer Schäden (Fluchtreaktion als Verwirklichung der Tiergefahr Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  8. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Taschendefinitionen "Der Band versammelt die gängigen Definitionen unbestimmter Rechtsbegriffe aus der Methodenlehre, dem Zivilrecht, dem Strafrecht, dem öffentlichen Recht und dem Völkerrecht. Das kompakte Format macht die Taschendefinitionen zum idealen Begleiter und ermöglicht es den Nutzer:innen, sich fast überall und im Grunde jederzeit mit dem Inhalt der Rechtsbegriffe vertraut zu machen. Das kleine Werk hilft beim ersten Zugang zu einem neuen Rechtsgebiet, indem es die wichtigsten Begriffe vorstellt. Es ist zudem ein idealer Begleiter in der Zeit der Prüfungsvorbereitung. In die 6. Auflage neu mit aufgenommen wurde das Baurecht und das Recht der Digitalisierung." Folgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute widmen wir uns der Verhaltensverantwortlichkeit im Polizei- und Ordnungsrecht – der zentralen Form der Polizeipflicht und einem der examensrelevantesten Prüfungspunkte im gesamten Bereich der materiellen Rechtmäßigkeit. Ihr erfahrt, warum im Polizeirecht weder die Äquivalenztheorie noch die Adäquanztheorie gilt – und was stattdessen maßgeblich ist, weshalb grundsätzlich jede Person Verhaltensverantwortliche sein kann, ganz ohne Rücksicht auf Einsichtsfähigkeit oder besondere Kompetenzen, warum Verschulden auf der Primärebene keine Rolle spielt – und wann subjektive Elemente doch relevant werden, und wie ihr die klausurrelevanten Konstellationen – von der Legalisierungswirkung über den Anscheinsstörer bis zur Zusatzverantwortlichkeit – sauber voneinander abgrenzt. Am Ende gibt es einen ersten Ausblick auf die nächste Folge: den Zweckveranlasser als besondere Unterform der Verhaltensverantwortlichkeit. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  9. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Examensfälle Strafrecht AT "Der Band vermittelt die examensrelevanten Kenntnisse des Allgemeinen Teils des Strafrechts anhand von Fällen auf Examensniveau. Der Lernstoff wird durch Übungsfälle aus dem Universitätsrepetitorium voll abgedeckt. Ausformulierte Falllösungen erlauben eine eigenständige Prüfungsvorbereitung. Weiterführende Hinweise an den konkreten Stellen geben Hinweise auf andere Fallgestaltungen und alternative Lösungswege. Die 2. Auflage behandelt neu die Abgrenzung von Tatbestands- und Verbotsirrtum bei Rechtsirrtümern und den Putativnotwehrexzess." Folgenbeschreibung: Ist § 81b Abs. 1 StPO wirklich eine tragfähige Rechtsgrundlage für das zwangsweise Entsperren eines Smartphones per Fingerauflegen? Diese Folge wirft einen kritischen Blick auf die Argumentation des BGH. Die Literatur bezweifelt das: Beim Entsperren werden gerade keine Fingerabdrücke aufgenommen, die den Ermittlungsbehörden verbleiben – der Vorgang ist rein temporär. Und § 81b zielt auf erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Identifizierung, nicht auf Entschlüsselung. Der BGH hält dagegen: Die Norm ist technikoffen formuliert, das Fingerauflegen sei jedenfalls eine „ähnliche Maßnahme", und Alt. 1 – „Zwecke der Durchführung des Strafverfahrens" – sei nicht auf den Erkennungsdienst beschränkt. Das Entsperren ist danach lediglich vorbereitende Annexmaßnahme zur Datensichtung nach § 110 StPO. Pro und Contra bleiben überzeugend – der Streit ist noch nicht ausgestanden. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  10. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch zu den Grundrechten "Für die 9. Auflage wurde das Werk nicht nur aktualisiert, sondern grundlegend neu gegliedert und bearbeitet. Die allgemeinen Grundrechtslehren wurden „vor die Klammer“ gezogen. Um den Einstieg in die Grundrechte zu erleichtern, wurde dem „dreistufigen Grundrechtsaufbau in Standardfällen“ ein eigener Teil gewidmet (2. Teil). Auch die Verfassungsbeschwerde wurde nach vorne gezogen (3. Teil). Der Tradition dieses Lehrbuchs folgend werden aber auch komplexere Fragestellungen einschließlich der Grundrechte im Mehrebenensystem (7. Teil) vertieft." Folgenbeschreibung: In dieser Folge schließen wir den Dreiteiler zur mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte ab und widmen uns einer der dogmatisch spannendsten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts: dem Stadionverbot-Beschluss vom 11. April 2018. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und in welchem Umfang der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) in rein privatrechtlichen Konstellationen Wirkung entfalten kann – konkret beim bundesweiten Stadionverbot durch einen Fußballverein. Ausgehend vom Sachverhalt rund um ein präventives Stadionverbot nach gewalttätigen Fan-Auseinandersetzungen klärt das BVerfG grundlegend: – warum Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) im Privatrechtsverhältnis keine mittelbare Drittwirkung entfaltet – weshalb Art. 3 Abs. 1 GG hier das maßgebliche Grundrecht ist – unter welchen engen Voraussetzungen der Gleichheitssatz auf privatrechtliche Hausrechtsentscheidungen ausstrahlt Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  11. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute besprechen wir eine der bedeutendsten und zugleich umstrittensten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsbindung privater Unternehmen: das Fraport-Urteil vom 22. Februar 2011 (BVerfGE 128, 226). In dieser Folge knüpfen wir an die Grundlagen der mittelbaren Drittwirkung aus ÖR 134 an und fragen: Was gilt, wenn der Staat mit privaten Anteilseignern in einem Unternehmen zusammenwirkt – und dieses Unternehmen einem Bürger die Ausübung seiner Grundrechte verbietet? Quellenhinweise: BVerfG, Urt. v. 15.1.1958 – 1 BvR 400/51, BVerfGE 7, 198 – Lüth BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 – 1 BvR 699/06, BVerfGE 128, 226 – Fraport BVerfG, Beschl. v. 11.4.2018 – 1 BvR 3080/09, BVerfGE 148, 267 – Stadionverbot Dreier, in: Dreier, GG, Bd. I, Vorb. Rn. 108 ff., 110 ff. (zur Ausstrahlungswirkung und Drittwirkung) Dreier, in: Dreier, GG, Bd. I, Art. 1 Rn. 40 ff. (zur Grundrechtsbindung Privater) Huber/Voßkuhle, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Art. 1 Rn. 63 ff. (zur mittelbaren Drittwirkung und praktischen Konkordanz) Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  12. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Darf die Polizei einen Beschuldigten zwingen, sein Smartphone per Fingerabdruck zu entsperren? Der BGH bejaht das – und stützt sich dabei auf eine Kombination aus § 81b StPO (erkennungsdienstliche Maßnahmen) und §§ 94 ff. StPO (Sicherstellung). Entscheidend ist dabei die klare Trennung: Die Entsperrung selbst, die anschließende Datensichtung nach § 110 StPO und eine etwaige Beschlagnahme nach § 94 Abs. 2 StPO sind drei eigenständige Schritte mit jeweils eigener Rechtsgrundlage. Der nemo-tenetur-Grundsatz steht dem nicht entgegen – passives Erdulden ist kein aktives Mitwirken. Voraussetzung bleibt aber stets eine richterliche Durchsuchungsanordnung, die gerade auch auf das Auffinden von Mobiltelefonen gerichtet ist. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  13. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Grundrechte schützen vor dem Staat – so steht es in Art. 1 Abs. 3 GG und so lernt man es von Anfang an. Aber was passiert, wenn nicht der Staat handelt, sondern ein Arbeitgeber kündigt, ein Vermieter diskriminiert oder ein privater Veranstalter Hausverbote erteilt? In dieser Folge erklären wir die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte von Grund auf. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Grundrechte im Privatrecht wirksam werden, obwohl Private selbst nicht unmittelbar an sie gebunden sind. Themen: – das Ausgangsproblem der Grundrechtskollision zwischen Privaten – die Grundrechte als objektive Wertordnung – die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte auf das Privatrecht – die Rolle der Generalklauseln (z. B. §§ 138, 242, 626 BGB) – der Mechanismus der mittelbaren Drittwirkung – die Abgrenzung zur unmittelbaren Drittwirkung – der Perspektivwechsel von Eingriffsabwehr zur praktischen Konkordanz – die Prüfungsmaßstäbe und die Kontrollfunktion der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts Die Folge ist als Grundlagenfolge konzipiert und liefert genau das, was ihr für Klausur, Hausarbeit und Examen als gedankliche Karteikarte braucht. 👉 In der nächsten Folge geht es weiter mit der Rechtsprechung: Lüth, Stadionverbot, Fraport – und der Frage, ob die klassische Drittwirkungslehre noch zeitgemäß ist. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  14. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: In dieser Folge schauen wir uns eine der wichtigsten zivilrechtlichen Entscheidungen der letzten Jahre an – und eine, die für euch im Examen hochrelevant ist: Der BGH hat am 29. Juli 2021 entschieden, unter welchen Bedingungen ein soziales Netzwerk Beiträge löschen und Nutzerkonten sperren darf. Eine Nutzerin hatte auf Facebook einen Kommentar zu islamischer Einwanderung und Kriminalität gepostet. Facebook löschte den Beitrag wegen angeblicher „Hassrede" und sperrte ihr Konto für 30 Tage. Der BGH gab der Klägerin recht – nicht weil der Kommentar keine Hassrede war, sondern weil die Nutzungsbedingungen von Facebook selbst unwirksam waren. In dieser Folge klären wir: – Wie neue AGB wirksam in einen bestehenden Vertrag einbezogen werden (§ 305 Abs. 2 BGB) – Warum § 138 BGB hier nicht weiterhilft – und was die Klägerin stattdessen hätte tun können (§ 123 BGB) – Was mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bedeutet – und warum sie kein Alles-oder-Nichts ist – Warum Facebook zwar eigene Kommunikationsstandards aufstellen darf – aber nicht ohne Verfahren – Welche konkreten Anforderungen der BGH an AGB-Klauseln stellt, die Löschung und Sperrung ermöglichen – Wie sich Freischaltungs- und Unterlassungsanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB ergeben Zum Nachlesen: Urteil: BGH, Urteil vom 29.7.2021 – III ZR 179/20, NJW 2021, 3179 Aufsatz: Schrader, Virtuelles Hausrecht in einem sozialen Netzwerk, JA 2022, 422 Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  15. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Kann gemeinsames Beten vor einer geschlossenen Moschee eine Versammlung im Sinne von Art. 8 GG sein? Das VG Frankfurt sagt: ja – und der VGH Kassel bestätigt es. Der Fall um die Imam-Ali-Moschee in Frankfurt-Rödelheim gibt uns die Gelegenheit, den Versammlungsbegriff von Grund auf aufzurollen: vom Brokdorf-Beschluss über die Gesamtgepräge-Prüfung des BVerwG bis zur Frage, ob die Behörde überhaupt per Verwaltungsakt feststellen darf, dass eine Veranstaltung kein Grundrechtsschutz genießt. Quellenhinweise: VG Frankfurt a.M., Beschl. v. 12.02.2026 – 5 L 661/26.F, VGH Kassel, Beschl. v. 18.02.2026 – 8 B 406/26 Stelkens/Baur, Großveranstaltungen in der Kommune, JURA 2025, Heft 5, S. 530 - 539 BVerwG, Urt. v. 27.11.2024 – 6 C 4.23, BVerwGE 184, 58 (Drei-Schritt-Prüfung Gesamtgepräge) BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 – 1 BvR 233/81, BVerfGE 69, 315 (Brokdorf-Beschluss) BVerfG, Beschl. v. 12.07.2001 – 1 BvQ 28/01, NJW 2001, 2459 (Zweifelsregel) Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  16. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Willkommen zu einer neuen Folge Kurzerklärt! Heute knüpfen wir an unsere letzte Folge zum VG Düsseldorf an und schauen uns Bettelverbote im Verwaltungsrecht systematisch an. Ausgehend vom konkreten Fall gehen wir der Frage nach: Auf welchen Rechtsgrundlagen können Kommunen Betteln überhaupt regulieren – und wo liegen die Grenzen? Ihr erfahrt, warum Betteln an sich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt und pauschale Bettelverbote rechtswidrig sind, wo die Grenze zwischen Allgemeinverfügung und Verordnung verläuft – und warum die Handlungsform bei Bettelverboten ein eigenständiger Prüfungspunkt ist, warum die Abgrenzung von stillem, aktivem und aggressivem Betteln fast zwangsläufig Bestimmtheitsprobleme nach § 37 I VwVfG erzeugt, und welche Lösungsansätze rechtlich tragfähig sind – von der Einzelfallmaßnahme bis zur Frage, was die EMRK dazu sagt. Quellenhinweise: VG Düsseldorf, Beschl. v. 5.6.2023 – 18 L 896/23, BeckRS 2023, 12527 Hebeler, Unbestimmtheit einer Allgemeinverfügung, die Betteln im öffentlichen Raum verbietet, JA 2024, 86 Hecker, Rechtsfragen zu Bettelverboten, NJW 2024, 1316 Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl., 2023, § 35 Rn. 329 Barczak, in: Lisken/Denninger/Bäcker, PolR-HdB 8. Aufl. 2026, Kap. 4 Rn. 21 f. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  17. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: In dieser Folge Kurzerklärt besprechen wir das Urteil des BGH vom 30. Januar 2025 (4 StR 243/24). Der Angeklagte ging zur Wohnung des Geschädigten, führte ein Einhandmesser mit sich und erklärte, sich entschuldigen zu wollen. Als der Geschädigte zum Handschlag ansetzte, stach der Angeklagte ihm in den Hals – akute Lebensgefahr. Trotzdem verneinte das Landgericht Dortmund den Tötungsvorsatz und verurteilte nur wegen gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 StGB. Wir schauen uns an, warum der BGH die Frage des Tötungsvorsatzes offenlassen konnte und stattdessen den Rücktritt vom Versuch prüft – obwohl das Landgericht diesen nur hilfsweise geprüft hatte. Dabei klären wir die Abgrenzung von unbeendetem und beendetem Versuch anhand des Rücktrittshorizonts und zeigen, welche Rolle die Reaktion des Geschädigten für das Vorstellungsbild des Täters spielt. Außerdem besprechen wir, warum das Landgericht § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB hätte prüfen müssen und warum dieser Fehler trotzdem nicht zur erfolgreichen Revision führt. Zum hinterlistigen Überfall erklären wir die Definition, die Abgrenzung zur bloßen Ausnutzung eines Überraschungsmoments und welche Vorsatzform jeweils erforderlich ist. Mit konkreten Klausurtipps zum Rücktritt, zur Nr. 3 und zur Verfahrensgeschichte. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  18. Karteikarten to Go im Verwaltungsrecht: Definitionen Verwaltungsakt Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  19. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne • Tipps, wie eine Arbeitsgruppe zum Hochleistungsteam geformt werden kann." Folgenbeschreibung: Diese Folge behandelt eine zentrale Frage des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts: Wann kann sich ein Verkäufer trotz vertraglich vereinbartem Haftungsausschluss nicht auf diesen berufen, weil er einen Mangel arglistig verschwiegen hat? Eine Käuferin erwirbt 2012 ein Grundstück mit Einfamilienhaus, im Kaufvertrag wird die Sachmängelhaftung vollständig ausgeschlossen. Später stellt sich heraus, dass der Keller mangelhaft abgedichtet ist und dass das Haus teilweise unter Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz errichtet wurde. Die Käuferin verlangt Schadensersatz und argumentiert, der Verkäufer habe arglistig gehandelt, weil er über die Schwarzarbeit nicht aufgeklärt habe. Der BGH stellt klar: § 444 BGB hängt nicht an irgendwelchem unsauberen Verhalten im Hintergrund, sondern immer an einem konkreten Sachmangel. Die Arglist muss sich auf einen bestimmten Mangel im Sinne der §§ 434, 435 BGB beziehen. Der Verkäufer muss genau diesen Mangel kennen oder zumindest für möglich halten und billigend in Kauf nehmen – erforderlich ist mindestens Eventualvorsatz. Es reicht gerade nicht, wenn sich dem Verkäufer ein Mangel hätte aufdrängen müssen. Zudem macht der BGH deutlich, dass ein Grundstück nicht bereits deshalb mangelhaft ist, weil bei der Errichtung gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verstoßen wurde. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  20. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Prädikatsexamen "Das vollständig aktualisierte Lehrbuch enthält unter anderem noch weiter verfeinerte • Hinweise zum effektiven Lernen • Hinweise auf Apps und andere digitale Tools • Musterpläne für Arbeitsgruppen • Lernpläne Folgenbeschreibung: Diese erste Folge einer mehrteiligen Serie behandelt eine hochaktuelle und praxisrelevante Frage des Strafprozessrechts: Dürfen Polizeibeamte den Finger eines Beschuldigten zwangsweise auf den Fingerabdrucksensor seines Smartphones legen, um es zu entsperren und Zugang zu den gespeicherten Daten zu erhalten? Der Fall betrifft einen ehemaligen Erzieher, gegen den wegen Herstellung und Besitzes kinderpornografischer Schriften ermittelt wird. Bei einer Wohnungsdurchsuchung nach §§ 102, 105 Abs. 1 StPO werden zwei Mobiltelefone gefunden. Der Beschuldigte verweigert die Entsperrung – mit Verweis auf den nemo-tenetur-Grundsatz muss er auch nicht aktiv an seiner eigenen Überführung mitwirken. Die Polizei greift deshalb zu unmittelbarem Zwang und legt seinen Finger gewaltsam auf den Sensor. Die Smartphones entsperren sich, und bei der Auswertung wird umfangreiches kinderpornografisches Material gefunden. Die Verteidigung rügt in der Revision ein Beweisverwertungsverbot, da für diese Zwangsmaßnahme keine Rechtsgrundlage existiere. Die Episode arbeitet systematisch heraus, warum es sich bei der Zwangsentspeerung um einen besonders schwerwiegenden Grundrechtseingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG handelt – auf einem Smartphone befindet sich praktisch ein komplettes Persönlichkeitsprofil mit Chatverläufen, Fotos, Suchverläufen, Social-Media-Zugängen und vertraulichen Informationen. Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur