Kurzerklärt - Der Jurapodcast

Nomos Verlag & Sebastian Baur
677
22.10.2026
Beschreibung

Der Lern-Podcast für Jurastudium, Referendariat und Staatsexamen.

Kurzerklärt – Der Jurapodcast ist deine digitale Arbeitsgemeinschaft zum Anhören. Wir begleiten dich verständlich, strukturiert und auf Augenhöhe durch das Jurastudium, das Referendariat und die Vorbereitung auf das Erste und Zweite Staatsexamen.

In jeder Folge bereiten wir die wichtigsten Themen aus Öffentlichem Recht, Strafrecht und Zivilrecht kompakt, verständlich und klausurorientiert auf. Egal ob Gutachtenstil, Prüfungsschemata, klassische Fälle oder aktuelle Examensprobleme: Hier bekommst du juristisches Wissen so erklärt, dass du es wirklich lernen, wiederholen und in der Klausur anwenden kannst.

Ideal für die Examensvorbereitung, zum Wiederholen und für unterwegs – dein Jura-Podcast für Studium, Referendariat und Examen.

Häufig erwähnt
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Episoden
  1. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht AT "Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten Probleme." 📄 Beschreibung: In dieser Folge starten wir mit einem Überblick über die heimlichen Überwachungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung – also Zwangsmaßnahmen, die der Beschuldigte zunächst gar nicht bemerkt. Wir schauen uns die wichtigsten Vorschriften ab § 100 StPO an, von der Funkzellenabfrage bis hin zum großen Lauschangriff, und klären, welche Inhalte damit ermittelt werden können – und welche nicht. 🔍 Inhalt dieser Folge: Einteilung der Zwangsmaßnahmen in offene und verdeckte Maßnahmen Funkzellenabfrage (§ 100g Abs. 3 StPO) – Legaldefinition, Zweck, Praxisbeispiele Erhebung gespeicherter Standortdaten (§ 100g Abs. 1 S. 3 StPO) – wann retrograde Standortdaten ermittelt werden dürfen Überwachung der Telekommunikation (§ 100a StPO) – laufende Kommunikation abhören oder mitlesen Quellen-TKÜ (§ 100a Abs. 1 S. 2, 3 StPO) – Kommunikation an der Quelle vor oder nach der Verschlüsselung abgreifen Unterschied zur Online-Durchsuchung (§ 100b StPO) – Zugriff auf alle gespeicherten Daten Akustische Wohnraumüberwachung (§ 100c StPO) – „Großer Lauschangriff“ und erfasste Rückzugsorte Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum (§ 100f StPO) – „Kleiner Lauschangriff“ z. B. im PKW 🎓 Lerneffekte: ✅ Systematische Einordnung der heimlichen Überwachungsmaßnahmen ✅ Abgrenzung zwischen laufender Kommunikation, gespeicherten Daten und Raumüberwachung ✅ Verständnis der Unterschiede zwischen großem und kleinem Lauschangriff Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  2. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Kompendium Polizei- und Ordnungsrecht "Diese gänzlich überarbeitete 10. Auflage berücksichtigt den Gesetzesstand 2025. Versehen mit über 1600 Fundstellen und mehr als 250 Fallbeispielen, Aufbauhinweisen und Skizzen sowie einem gesonderten Teil über das Anfertigen eines Gutachtens und einer Ordnungsverfügung, ist dieses Buch sowohl für die Prüfungsvorbereitung als auch für den Praktiker eine wertvolle Hilfe. Der Autor ist promovierter Jurist mit jahrzehntelanger wissenschaftlicher Erfahrung aus seinen hauptamtlichen Tätigkeiten sowohl an der Hochschule für öffentliche Verwaltung als auch an der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz. Er bildet seit Jahrzehnten juristische Referendare und kommunale Ordnungsbeamte aus. Im Landtag nahm er wiederholt zu Novellierungen des POG Stellung." 📄 Beschreibung: Wann kann man eigentlich aus einem Vertrag wieder „aussteigen“? In dieser Folge geben wir einen kompakten Überblick zum Rücktrittsrecht im BGB, zeigen die Abgrenzung zum Schadensersatz und erläutern die wichtigsten Voraussetzungen – vom gegenseitigen Vertrag bis zur Fristsetzung. Dazu gibt’s anschauliche Beispiele und den Blick auf zentrale Normen wie §§ 323, 324 und 326 BGB. 🔍 Inhalt dieser Folge: Rücktritt vs. Schadensersatz – Grundprinzipien und Unterschiede Die zentrale Rolle des § 323 BGB Gegenseitiger Vertrag als Anwendungsbereich Nicht- und Schlechtleistung – Beispiele und Abgrenzung Fristsetzung: Anreiz- und Warnfunktion Entbehrlichkeit der Frist (§ 323 Abs. 2 BGB) Ernsthafte und endgültige Leistungsverweigerung Relatives Fixgeschäft vs. absolutes Fixgeschäft Besondere Umstände Verhältnis zu §§ 324, 326 BGB Nebeneinander von Rücktritt und Schadensersatz (§ 325 BGB) – Beispiel „Motorschaden beim Gebrauchtwagen“ Rechtsfolgen des Rücktritts: Umwandlung in ein Rückgewährschuldverhältnis (§§ 346 ff. BGB) Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  3. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Nachrichtendienstrecht "Das Recht der Nachrichtendienste ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet. Das vorliegende Kompendium zum Nachrichtendienstrecht gibt einen systematischen Überblick über die zerfaserte, auf zahlreiche Gesetze verteilte Materie. Die 2. Auflage berücksichtigt bereits die seit 1.1.2024 geltenden Neuregelungen." 📄 Beschreibung: Pferdezucht im Außenbereich – privilegierte Landwirtschaft oder schon Gewerbe? Das BVerwG-Urteil vom 19.04.1985 klärt, wann eine Reithalle noch dem landwirtschaftlichen Betrieb „dient“ und wo die Grenze zur gewerblichen Tätigkeit verläuft. Wir arbeiten den Landwirtschaftsbegriff im Bauplanungsrecht systematisch auf – mit allen Prüfungsstufen für die Klausur. 🔍 Inhalt dieser Folge: Systematik Bauplanungsrecht: § 30 – § 34 – § 35 BauGB Außenbereich: Grundsatz des Bauverbots & Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Landwirtschaftsbegriff (§ 201 BauGB) + BVerwG-Merkmale Veredelungsstufe: Reiterausbildung eigener Jungpferde Abgrenzung zu Gewerbe: Kriterien & Beispiele „Dienen“ dem Betrieb: funktionale Erforderlichkeit & angemessene Dimensionierung 🎓 Lerneffekte: ✅ Landwirtschaftsbegriff inkl. Veredelungsstufen sicher anwenden ✅ Abgrenzung Landwirtschaft – Gewerbe in der Klausur sauber begründen ✅ Funktionaler Zusammenhang & Angemessenheitsprüfung bei „Dienen“ ✅ Sonderfigur „Mitziehen“ einordnen ✅ Öffentliche Belange im Außenbereich strukturiert prüfen 🔑 Schlagwörter: Baurecht, § 35 BauGB, Landwirtschaft, Gewerbe, Pferdezucht, Reithalle, Außenbereich, Privilegierung, Veredelungsstufe, Mitziehen, Öffentliche Belange Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  4. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafrecht AT "Anhand von über 100 systematisch geordneten BGH- und OLG-Entscheidungen werden die Probleme des Allgemeinen Teils des Strafrechts anschaulich dargestellt und analysiert. Jede Entscheidungsbesprechung beginnt mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts, gefolgt von einem wörtlichen Zitat der entscheidenden Passage der Gründe. So können sich die Leser:innen selbst ein Bild machen, ehe sie die anschließende Analyse der Entscheidung und des Problems zur Kenntnis nehmen. Jedes Kapitel schließt mit Hinweisen zu Aufbau und Darstellung der behandelten Probleme." 📄 Beschreibung: In dieser Folge schauen wir uns zwei Klassiker rund um Kfz-Kennzeichen an: zum einen die Prüfplakette als mögliche Urkunde, zum anderen den Versuch, Kennzeichen durch Übersprühen oder Folienmanipulation vor Blitzern zu tarnen. Dabei analysieren wir aktuelle und ältere Rechtsprechung des BayObLG (20.01.2020 – 207 StRR 2737/19) und des BGH (21.09.1999 – 4 StR 71/99) und klären, wo die Grenze zwischen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch verläuft. 🔍 Inhalt dieser Folge: Wiederholung: Dreischritt der Urkundendefinition (Perpetuierungs-, Beweis-, Garantiefunktion) Zusammengesetzte Urkunde bei Kfz-Kennzeichen Prüfplakette: Beweisfunktion nur bei Eintrag in Zulassungsbescheinigung Teil I Warum Plakette + Nummernschild allein den Aussteller nicht erkennen lassen BayObLG: Keine Urkundenqualität ohne erkennbaren Aussteller BGH zu Lack- und Folienmanipulation: Kein Verfälschen der Urkunde, sondern nur eingeschränkte Ablesbarkeit Abgrenzung: Urkundenfälschung (§ 267 StGB) vs. Kennzeichenmissbrauch (§ 22 StVG) 🎓 Lerneffekte: ✅ Sicherer Umgang mit der Urkundendefinition bei Kfz-Dokumenten ✅ Verständnis der Anforderungen an die Garantiefunktion bei Prüfplaketten ✅ Klare Abgrenzung zwischen Verfälschen des Inhalts und bloßer Beeinträchtigung der Lesbarkeit ✅ Prüfungssichere Anwendung von § 267 StGB und § 22 StVG in Verkehrsstrafrechtsfällen Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  5. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Digitalisierung und Recht "Das Lehrbuch trägt den veränderten Anforderungen an die juristische Ausbildung Rechnung und gibt Antworten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung Künstlicher Intelligenz. In einem ersten Teil, der der Digitalisierung juristischer Wertschöpfungsketten gewidmet ist, werden die Grundlagen der Digitalisierung des Rechtsmarkts und deren rechtliche Grenzen aufgezeigt, etwa durch das anwaltliche Berufsrecht. Sodann werden Aspekte und Methoden einer Business-Analyse für den Bereich Recht dargestellt." 📄 Beschreibung: In dieser Folge geht es um einen Klassiker der Urkundendefinition – die zusammengesetzte Urkunde – und wie sie am Beispiel von Kfz-Kennzeichen und Versicherungskennzeichen in der Rechtsprechung beurteilt wird. Wir schauen uns dazu den Beschluss des OLG Koblenz vom 19. 5. 2016 (2 OLG 4 Ss 158/15) an und klären, wann ein Kennzeichen tatsächlich Urkundenqualität hat – und wann nicht. 🔍 Inhalt dieser Folge: Wiederholung des Prüfungsaufbaus zur Urkundenfälschung (§ 267 StGB) Dreischritt der Urkundendefinition: Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion Zusammengesetzte Urkunde: Begriff, Aufbau und typische Klausurprobleme Fallanalyse: entstempeltes Kfz-Kennzeichen – Urkunde oder nicht? OLG-Koblenz-Argumentation: Verlust von Garantiefunktion und Beweiswert Abgrenzung zum Kennzeichenmissbrauch (§ 22 Abs. 1 Nr. 1 StVG) Exkurs: Versicherungskennzeichen für zulassungsfreie Fahrzeuge (Mofa, Roller, E-Scooter) Warum beides – Kennzeichen und Versicherungskennzeichen – regelmäßig in Examensklausuren auftaucht 🎓 Lerneffekte: ✅ Sicherer Umgang mit der Urkundendefinition im Dreischritt ✅ Verständnis der Besonderheiten zusammengesetzter Urkunden ✅ Abgrenzung zwischen Urkundenfälschung und Kennzeichenmissbrauch ✅ Übertrag auf Klausurklassiker: Kfz- und Versicherungskennzeichen Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  6. Manchmal läuft’s. Manchmal läuft’s nicht. Vom Aufschieben ins Motivationsloch – und wieder heraus. In dieser ersten Folge nehme ich euch mit durch meinen ganz eigenen Weg vom Prokrastinieren hin zu einem echten Motivationstief, und wie ich es schaffe, dort wieder rauszukommen. Ich erzähle von meinen eigenen Routinen, Fehlversuchen und kleinen Erfolgen – und übertrage das immer wieder auf Situationen, die Studierende nur zu gut kennen: Klausurvorbereitung, Hausarbeiten, Lernen in der Bib. Denn auch wenn das hier ein kleiner Test zum Laberpodcast ist, gibt’s zwischendurch immer konkrete Tipps und kleine Strategien, die euch helfen können, in Bewegung zu kommen, wenn’s gerade hakt. Und keine Sorge: Das hier wird kein 08/15-Motivationspodcast mit Kalenderweisheiten und auch kein glattgebügeltes Selbstoptimierungsformat. Neben der Laberei gibt’s hier immer auch was zum Mitnehmen – versprochen ohne Allgemeinplätze, dafür mit realen Problemen, die jeden beschäftigen, der lernt oder sich intensiv mit einem Thema auseinandersetzt. Egal ob ihr gerade mit einem Stapel Karteikarten kämpft oder einfach nicht ins Dokument findet: Diese Folge ist euer lockerer Begleiter für nebenbei – mit ein bisschen Selbstironie, ehrlichen Einblicken und Motivation zum Mitnehmen. In dieser Folge: Warum Prokrastination oft nicht Faulheit, sondern Selbstschutz ist Wie ihr aus einem Motivationsloch wieder herauskommt Kleine Tricks, die bei mir und bei Studierenden funktionieren Warum der erste Schritt oft schon die halbe Miete ist 🔑 Schlagwörter: Motivation, Prokrastination, Jura-Alltag, Studium, Selbstorganisation, Lernen, Produktivität, Studienmotivation Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  7. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Digitalisierung und Recht "Das Lehrbuch trägt den veränderten Anforderungen an die juristische Ausbildung Rechnung und gibt Antworten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung Künstlicher Intelligenz. In einem ersten Teil, der der Digitalisierung juristischer Wertschöpfungsketten gewidmet ist, werden die Grundlagen der Digitalisierung des Rechtsmarkts und deren rechtliche Grenzen aufgezeigt, etwa durch das anwaltliche Berufsrecht. Sodann werden Aspekte und Methoden einer Business-Analyse für den Bereich Recht dargestellt. Schließlich beschäftigt sich ein eigenes Kapitel mit rechtlichen und ethischen Anforderungen an Künstliche Intelligenz und darauf aufbauende Systeme und Technologien." 📄 Beschreibung: In dieser Folge tauchen wir tief ein in eine Norm, die im Examensstoff gern übersehen wird – aber extrem klausurrelevant ist: § 285 BGB. Wenn ein Schuldner wegen Unmöglichkeit nicht mehr leisten muss, aber anstelle der Leistung etwas anderes bekommt – dann kommt das sogenannte stellvertretende commodum ins Spiel. Und genau das kann der Gläubiger herausverlangen. Wir klären: Wann genau § 285 greift – und wann nicht. Warum das Ganze kein Schadensersatz, sondern ein eigener Anspruch ist. Welche klassischen Konstellationen im Falltraining wichtig sind. Und wie ihr das Ganze prüft, subsumiert und im Gutachten richtig verortet. Mit dabei: Zwei prüfungstaugliche Fallbeispiele – einmal mit Versicherungszahlung, einmal mit Verkauf an einen Dritten. Und natürlich der Blick auf das Zusammenspiel mit § 275 und § 326 BGB. 🔎 Inhalt dieser Folge: Funktionen und Ziel von § 285 BGB Unterschiede zu Schadensersatzansprüchen (§ 280 BGB) Das commodum ex re und das commodum ex negotiatione Vier Prüfungspunkte für § 285 BGB: § 285 Abs. 2: Anrechnung auf Schadensersatz Beispiel: Gebrauchtwagen doppelt verkauft – was bekommt der Gläubiger? Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  8. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Digitalisierung und Recht "Das Lehrbuch trägt den veränderten Anforderungen an die juristische Ausbildung Rechnung und gibt Antworten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung Künstlicher Intelligenz. In einem ersten Teil, der der Digitalisierung juristischer Wertschöpfungsketten gewidmet ist, werden die Grundlagen der Digitalisierung des Rechtsmarkts und deren rechtliche Grenzen aufgezeigt, etwa durch das anwaltliche Berufsrecht. Sodann werden Aspekte und Methoden einer Business-Analyse für den Bereich Recht dargestellt." 📄 Beschreibung: In dieser Folge schauen wir uns an, wie § 34 BauGB Einzelhandelsvorhaben im unbeplanten Innenbereich begrenzt – speziell durch den Sperrriegel des § 34 Abs. 3 BauGB zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche. Anhand eines OVG-Falls klären wir, warum auch unterhalb der 800-m²-Grenze schädliche Auswirkungen drohen können – und wie ihr das in der Klausur prüft. 🔍 Inhalt dieser Folge: Prüfpfad bei § 34 BauGB: Einfügen (Abs. 1/2) + Sperre (Abs. 3) Begriff und Bedeutung „großflächiger Einzelhandel“ (§ 11 Abs. 3 BauNVO) Abgrenzung: Großflächigkeit ≠ Voraussetzung für Abs. 3 Kriterien für „schädliche Auswirkungen“: Funktions- statt Konkurrenzschutz Bestimmung der Verkaufsfläche (kundenzugängliche Bereiche mitzählen) Definition „Zentraler Versorgungsbereich“ und Abgrenzung zu anderen Standorten Prognosemaßstab: Flächenrelation, Entfernung, Magnetbetriebe, kumulative Effekte, Erreichbarkeit Fallauswertung: Einfügen bejaht, Vorhaben scheitert an Abs. 3 🎓 Lerneffekte: ✅ § 34 BauGB immer zweistufig prüfen ✅ Bedeutung der 800-m²-Grenze kennen – aber nicht überbewerten ✅ Verkaufsfläche präzise bestimmen ✅ Prognose „schädliche Auswirkungen“ strukturiert begründen 🔑 Schlagwörter: Baurecht, § 34 BauGB, zentraler Versorgungsbereich, großflächiger Einzelhandel, Verkaufsfläche, Sperrwirkung, BauNVO, Einfügen, Prognose, Funktionsschutz Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  9. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Handelsrecht "Die ausführliche Darstellung zum Handelsrecht richtet sich an Studierende, die sich in die Grundlagen dieses Rechtsgebiets einarbeiten oder den Stoff vor Klausuren und Prüfungen gezielt wiederholen möchten. Zahlreiche Beispielsfälle veranschaulichen den Lernstoff und erleichtern das Einprägen der Lerninhalte." 📄 Beschreibung: In dieser Folge geht’s um den Anspruch auf Aufwendungsersatz nach § 284 BGB. Der kommt ins Spiel, wenn der Schuldner eine Leistungspflicht verletzt – etwa weil er gar nicht leisten kann – und der Gläubiger bereits im Vertrauen auf die Vertragserfüllung investiert hat. Anders als beim Schadensersatz statt der Leistung geht es hier nicht um entgangenen Gewinn, sondern um vergebliche Kosten, also das sogenannte „negative Interesse“. Wir zeigen anhand eines Beispiels, wann der Anspruch greift, worin der Unterschied zum Schadensersatz besteht und warum man manchmal besser beraten ist, sich für § 284 BGB zu entscheiden. Außerdem werfen wir einen Blick auf die Abgrenzung zu Luxusaufwendungen – denn nicht jede teure Sonderanfertigung ist „billigerweise“ ersatzfähig. 🔍 In der Folge lernst du: Was § 284 BGB vom Schadensersatz unterscheidet Wann eine Aufwendung „vergeblich“ ist Warum es auf das Vertrauen in die Leistung ankommt Wie man Luxusaufwendungen und Zweckverfehlung abgrenzt Warum § 284 auch bei ideellen Zwecken greift Wie du den Aufbau des Anspruchs in der Klausur sauber strukturierst 📚 Schlagwörter: § 284 BGB, Aufwendungsersatz, negatives Interesse, Pflichtverletzung, Vertrauenstatbestand, vergebliche Aufwendungen, Luxusaufwendungen, Schadensersatz statt der Leistung, SE-Alternativität, Vertragsrecht, BGB AT, Leistungsstörungen, Zweckverfehlung Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  10. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Nachrichtendienstrecht "Das Recht der Nachrichtendienste ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet. Das vorliegende Kompendium zum Nachrichtendienstrecht gibt einen systematischen Überblick über die zerfaserte, auf zahlreiche Gesetze verteilte Materie. Die 2. Auflage berücksichtigt bereits die seit 1.1.2024 geltenden Neuregelungen." 📄 Beschreibung: Was ist eigentlich ein „im Zusammenhang bebauter Ortsteil“? Und wann kippt ein Vorhaben aus dem Innenbereich in den Außenbereich? Diese Folge ist die Grundlage für alles, was in § 34 BauGB folgt – denn ohne saubere Prüfung der ersten beiden Tatbestandsmerkmale landet ihr in der falschen Norm. Wir klären heute Schritt für Schritt: Wann der § 34 BauGB überhaupt eröffnet ist, wie ihr „Ortsteil“ und „Bebauungszusammenhang“ richtig prüft, welche Gebäude maßstabbildend sind – und welche nicht, warum das alte Kasernengelände kein Innenbereich mehr ist, und wieso der Glaspalast im Fachwerkdorf den Zusammenhang nicht zerstört. Ein Muss für jede Baurechtsklausur, die ohne Bebauungsplan spielt. 🔑 Schlagwörter: § 34 BauGB, Innenbereich, Außenbereich, Ortsteil, Bebauungszusammenhang, Splittersiedlung, Maßstabbildung, Verkehrsanschauung, Fremdkörper, Einfügung, Baurecht, Baurechtsklausur, Bauplanungsrecht Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  11. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Geschichte des Strafrechts "Das Lehrbuch bietet eine Einführung in die neuzeitliche Geschichte des Strafrechts. Ausgehend von der Entwicklung im Mittelalter wird nicht nur die Geschichte des Strafrechts im Allgemeinen nachgezeichnet, sondern es werden darüber hinaus auch ausgewählte Institute des Strafrechts beleuchtet, deren Entwicklung sich über mehrere Epochen erstreckt." 📄 Beschreibung: Heute geht’s ans Eingemachte bei den Zwangsmaßnahmen nach § 100g StPO. Wir schließen das Thema vorerst ab – mit einem tiefen Einblick in Funkzellenabfrage, retrograde und antegrade Standortdaten sowie den Unterschied zu einfachen Verkehrsdaten. Und natürlich klären wir auch, was § 100g Abs. 1 Satz 1 überhaupt noch für eine Funktion hat. Du lernst: Was genau eine Funkzellenabfrage nach § 100g Abs. 3 ist Wann du retrograde Standortdaten nach § 100g Abs. 1 S. 3 erheben darfst Warum Abs. 2 mit seinem Katalog besonders schwerer Straftaten so entscheidend ist Worin sich der Verdachtsgrad bei Abs. 1 und Abs. 3 unterscheidet Was du zur Subsidiaritätsklausel und zur Verhältnismäßigkeit wissen musst Welche Rolle § 100g Abs. 1 S. 1 spielt – und welche Daten nicht erfasst werden dürfen Ganz ohne Panik: Wenn ihr die verschiedenen Zwecke der Maßnahmen verstanden habt, könnt ihr den „unlesbaren“ Gesetzestext gut in der Klausur anwenden. Nächste Folge? Dann wird’s spannend: Wie kommt man eigentlich an Gesprächsinhalte ran? 🔑 Schlagwörter: § 100g StPO, Funkzellenabfrage, Standortdaten, Verkehrsdaten, Zwangsmaßnahmen, Strafprozessrecht, Schockanruf, Anfangsverdacht, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit, § 100a StPO, StPO-Klausur, Klausur StrafR BT Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  12. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Nachrichtendienstrecht "Das Recht der Nachrichtendienste ist ein vergleichsweise junges Rechtsgebiet. Das vorliegende Kompendium zum Nachrichtendienstrecht gibt einen systematischen Überblick über die zerfaserte, auf zahlreiche Gesetze verteilte Materie. Die 2. Auflage berücksichtigt bereits die seit 1.1.2024 geltenden Neuregelungen." 📄 Beschreibung: In dieser Folge klären wir, wie ihr bei einem Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich das richtige Plangebiet bestimmt – also ob ihr § 30, § 34 oder § 35 BauGB prüft. Im Mittelpunkt steht der Einstieg in den § 34 BauGB mit einem Überblick über die Prüfungsreihenfolge und die Abgrenzung zwischen § 34 Abs. 2 und Abs. 1. Außerdem geht es darum, was ein faktisches Baugebiet ist, wie man die nähere Umgebung und ihre Eigenart ermittelt und welche Rolle die Baunutzungsverordnung in der Klausur spielt. Konkret geht es um: Einstieg in die planungsrechtliche Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich § 34 Abs. 2 BauGB als lex specialis: Wann liegt ein faktisches Baugebiet vor? Prüfung der Art der baulichen Nutzung nach BauNVO Übergang zu § 34 Abs. 1 BauGB: Einfügen nach Art, Maß, Bauweise und Grundstücksfläche Rücksichtnahme und Ortsbild – worauf es in der Klausur ankommt § 34 Abs. 3 BauGB: Schutz zentraler Versorgungsbereiche Ausblick: Abgrenzung zu § 30 und § 35 BauGB, vertiefte Folgen zu § 34 🧠 Lerneffekte: Du verstehst, wann welcher Absatz des § 34 BauGB anzuwenden ist Du lernst, was unter näherer Umgebung und Eigenart zu verstehen ist Du erkennst, wie sich das Vorhaben in die Umgebung einfügen muss Du kannst das Prüfungsschema in der Klausur systematisch anwenden 🔑 Schlagwörter: § 34 BauGB, faktisches Baugebiet, nähere Umgebung, Einfügen, Art der baulichen Nutzung, Baunutzungsverordnung, Ortsbild, zentrale Versorgungsbereiche, Prüfungsschema, Baurecht, Innenbereich, Genehmigungsfähigkeit Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  13. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Handelsrecht "Die ausführliche Darstellung zum Handelsrecht richtet sich an Studierende, die sich in die Grundlagen dieses Rechtsgebiets einarbeiten oder den Stoff vor Klausuren und Prüfungen gezielt wiederholen möchten. Zahlreiche Beispielsfälle veranschaulichen den Lernstoff und erleichtern das Einprägen der Lerninhalte." 📄 Beschreibung: Heute geht’s um ein besonderes Schuldverhältnis: Wenn ein Vertrag über eine von Anfang an unmögliche Leistung abgeschlossen wird – etwa, weil die Vase längst verbrannt oder das Auto längst zerstört war – bleibt der Vertrag trotzdem wirksam. Und trotzdem kann es einen Schadensersatzanspruch geben, wenn der Schuldner die Unmöglichkeit kannte oder fahrlässig nicht erkannt hat. Geregelt ist das in § 311a Abs. 2 BGB. In der Folge zeigen wir euch: wie ihr die Anspruchsgrundlage prüft, worauf beim „Vertretenmüssen“ zu achten ist, wann § 278 oder § 166 zur Wissenszurechnung führen, wie sich absolute Fixgeschäfte verhalten und wie auch Folgeschäden – wie etwa entgangene Gewinne oder Zusatzkosten – vom Schadensersatz erfasst sein können. Am Beispiel eines zerstörten Porzellanlagers, eines verschusselten Antiquitätenhändlers und eines Konzertgitarristen wird klar: Bei § 311a Abs. 2 geht es nicht um das „Ob“ der Unmöglichkeit – sondern um das „Wer wusste was – und wann?“ 🔍 Lerneffekte: Abgrenzung zur nachträglichen Unmöglichkeit (§ 283 BGB) Voraussetzungen und Struktur von § 311a Abs. 2 BGB Vertretenmüssen bei anfänglicher Unkenntnis Wissenszurechnung bei Gehilfen und Vertretern Prüfung von Fixgeschäften und Zeitpunkt der Beurteilung Ersatzfähigkeit von Folgeschäden nach Differenzhypothese 🔑 Schlagwörter: § 311a Abs. 2 BGB, anfängliche Unmöglichkeit, Schadensersatz statt der Leistung, § 275 BGB, § 326 BGB, § 278 BGB, § 166 BGB, Vertretenmüssen, Unkenntnis, Fahrlässigkeit, Wissenszurechnung, Differenzhypothese, Porzellanbeispiel, Fixgeschäft, Prüfungsschema Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  14. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Geschichte des Strafrechts "Das Lehrbuch bietet eine Einführung in die neuzeitliche Geschichte des Strafrechts. Ausgehend von der Entwicklung im Mittelalter wird nicht nur die Geschichte des Strafrechts im Allgemeinen nachgezeichnet, sondern es werden darüber hinaus auch ausgewählte Institute des Strafrechts beleuchtet, deren Entwicklung sich über mehrere Epochen erstreckt." 📄 Beschreibung: In dieser Folge dreht sich alles um einen echten Prüfungs-Klassiker: die Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Am Beispiel gefälschter Impfpässe erklären wir euch den Aufbau, die Urkundendefinition, die Varianten der Tathandlung – und natürlich, worauf es in der Klausur bei Tatbestand, Täuschungsabsicht und Abgrenzungen ankommt. 🔍 Inhalt dieser Folge: Einstieg über einen echten Corona-Fall: Fälschung von Impfnachweisen Gesetzestext und Varianten des § 267 Abs. 1: Herstellen, Verfälschen, Gebrauchen Prüfungsaufbau inkl. subjektivem Tatbestand und Täuschungsabsicht Definition der Urkunde mit Dreischritt: Perpetuierungs-, Beweis- und Garantiefunktion Was ist keine Urkunde? Abgrenzung zu Kennzeichen, Beweiszeichen, gespeicherten Daten Besondere Konstellationen: Stempel, Durchschriften, Bierdeckelstriche Abgrenzung: § 267 (Grundtatbestand), Abs. 3 (besonders schwerer Fall), Abs. 4 (Qualifikation: Bandenbegehung) Einordnung des § 269 StGB (Fälschung beweiserheblicher Daten) 🎓 Lerneffekte: ✅ Vollständiger Prüfungsaufbau zum § 267 StGB ✅ Klare Definition und Abgrenzung des Tatobjekts „Urkunde“ ✅ Systematisches Verständnis von Beweis-, Perpetuierungs- und Garantiefunktion ✅ Überblick über besonders schwere Fälle (§ 267 Abs. 3) und Qualifikationstatbestand (§ 267 Abs. 4) 🔑 Schlagwörter: Urkundenfälschung, § 267 StGB, unechte Urkunde, Perpetuierungsfunktion, Beweisfunktion, Garantiefunktion, Impfpässe, Beweiszeichen, § 269 StGB, gefälschte Dokumente, Täuschung im Rechtsverkehr, StrafR AT, StrafR BT, Examen Strafrecht Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  15. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Zivilprozessrecht "Das Zivilprozessrecht von Adolphsen bietet eine fundierte Mischung aus abstraktem und fallorientiertem Wissen – für Klausuren, Hausarbeiten, zum Nachschlagen und für die Examensvorbereitung. Die Neuauflage bringt das Werk auf den Stand 10/2023 und berücksichtigt die neuesten Entwicklungen." 📄 Beschreibung: Was passiert, wenn ein Schuldner nach Vertragsschluss plötzlich nicht mehr leisten kann? In dieser Folge klären wir, wann Schadensersatz statt der Leistung nach § 283 BGB in Betracht kommt – und warum es nicht um die Unmöglichkeit selbst geht, sondern um das Verhalten, das dazu geführt hat. Wir unterscheiden außerdem die nachträgliche von der anfänglichen Unmöglichkeit anhand zweier anschaulicher Beispiele. Mit dabei: Ein gestohlenes E-Bike, ein zerstörtes Regal – und ein wichtiger Verweis auf § 311a BGB. § 283 BGB regelt SE statt der Leistung bei nachträglicher Unmöglichkeit Maßgeblich: Der Schuldner muss das Leistungshindernis zu vertreten haben Pflichtverletzung liegt bereits im Ausbleiben der Leistung – nicht im Verschulden selbst Abgrenzung zu § 311a Abs. 2 BGB bei anfänglicher Unmöglichkeit Besonderheit bei Teilleistungen nach § 283 S. 2 i. V. m. § 281 BGB 🔑 Schlagwörter: § 283 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 275 BGB, § 311a Abs. 2 BGB, nachträgliche Unmöglichkeit, anfängliche Unmöglichkeit, Vertretenmüssen, Schadensersatz statt der Leistung, Pflichtverletzung, SE stdL, Teilleistung, BGB AT Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  16. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Landesrecht Gesetze "Das Studienbuch versammelt alle wichtigen Themenbereiche des bayerischen Landesrechts. Die 3. Auflage erörtert aktuelle Entwicklung im Bau-, Kommunal- und Polizeirecht. Die Themen werden durchgängig von Hochschullehrerinnen und -lehrern der juristischen Fakultäten im Freistaat und ausgewiesenen Praktikern behandelt." 📄 Beschreibung: In dieser Folge unserer internen Baurechtsreihe klären wir einen der unscheinbarsten, aber wichtigsten Begriffe im Bauplanungsrecht: Was ist eigentlich eine „bauliche Anlage“ im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB? Wir schauen uns die Definition genau an, zeigen euch die typischen Klausurfallen – und diskutieren anhand klassischer Beispiele wie Tiny House, Zirkuszelt oder Solarmodul, wann genauer argumentiert werden muss. Gerade in Klausuren ist das der Einstiegspunkt für jede Prüfung nach § 30, § 34 oder § 35 BauGB – also: aufmerksam zuhören, sauber subsumieren und definitorisch glänzen! 🔎 Inhalt dieser Folge: Warum § 29 BauGB das „Eingangstor“ zum Bauplanungsrecht ist Abgrenzung zu den Landesbauordnungen: Warum es zwei Begriffe gibt Zwei Prüfungsschritte: (1) Bauen (2) bodenrechtliche Relevanz Klassiker zum Argumentieren: Zirkuszelt Werbeanhänger Tiny House Freistehende PV-Anlage Wie man in der Klausur mit ungewöhnlichen Sachverhalten punktet 📚 Lerneffekt: Wer die Merkmale der baulichen Anlage beherrscht, legt das Fundament für den Einstieg in § 30, § 34 oder § 35 BauGB – und überzeugt in jeder Baurechtsklausur durch sichere Systematik. 🔑 Schlagwörter: § 29 BauGB • bauliche Anlage • Tiny House • Werbeanlage • PV-Anlage • Bauplanungsrecht • Öffentliches Baurecht • Examensvorbereitung • Baurechtsklausur • Kurzerklärt Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  17. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Strafprozessrecht "Das Lehrbuch vermittelt das examensrelevante Wissen im Strafprozessrecht für das Erste und Zweite Juristische Staatsexamen. Es stellt die Justizpraxis anhand von bedeutsamen Verfahren und unter Auswertung empirischer Daten dar. Lösungsfälle und ein abschließendes Repetitorium unterstützen den Lernprozess. Besonderes Augenmerk wird auf die Wandlung des klassischen Strafprozesses hin zu einem ökonomischen Strafprozess gelegt." 📄 Beschreibung: In dieser Folge geht’s um eine der praktisch bedeutsamsten Ermittlungsmaßnahmen im Vorverfahren: die Funkzellenabfrage gemäß § 100g Abs. 3 S. 1 StPO. Was steckt hinter dem Begriff? Welche Daten werden abgefragt? Und wie prüft ihr die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in der Klausur? Wir zeigen euch, wie ihr den Dschungel aus Verkehrsdaten, Standortdaten, retrograd vs. antizipativ, Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 strukturiert aufdröseln könnt. 🔍 Inhalt dieser Folge: Begriff und Technik: Was ist eine Funkzellenabfrage überhaupt? Gesetzliche Grundlage: § 100g Abs. 3 S. 1 StPO Ziel der Maßnahme: Erhebung von Verkehrsdaten (v.a. Rufnummern) Eingriffsgrundrechte: Art. 10 GG und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG Voraussetzungen: Anfangsverdacht, erhebliche Straftat, Verhältnismäßigkeit, Subsidiarität Exkurs: Unterschied zu gespeicherten Standortdaten und § 100g Abs. 1 S. 4 StPO Klausurtauglicher Prüfungsaufbau mit klaren Begriffen 🎓 Lerneffekte: ✅ Technisches Grundverständnis der Maßnahme ✅ Prüfungsschema für die Klausur mit § 100g StPO ✅ Abgrenzung Verkehrsdaten vs. Standortdaten ✅ Überblick über das Zusammenspiel der Absätze 1, 2 und 3 ✅ Klarheit über Eingriffsintensität und Grundrechtsrelevanz 🔑 Schlagwörter: Funkzellenabfrage, § 100g StPO, Verkehrsdaten, Standortdaten, Ermittlungsmaßnahmen, Eingriffsgrundrechte, Anfangsverdacht, Verhältnismäßigkeit, Strafprozessrecht, retrograd vs. Echtzeitdaten Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  18. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Zivilprozessrecht "Das Zivilprozessrecht von Adolphsen bietet eine fundierte Mischung aus abstraktem und fallorientiertem Wissen – für Klausuren, Hausarbeiten, zum Nachschlagen und für die Examensvorbereitung. Die Neuauflage bringt das Werk auf den Stand 10/2023 und berücksichtigt die neuesten Entwicklungen." 📄 Beschreibung: Heute geht es um eine besonders examensrelevante, aber oft übersehene Anspruchsgrundlage: den Schadensersatz stattder Leistung bei Schutzpflichtverletzung. Wann ist dem Gläubiger eine weitere Zusammenarbeit mit dem Schuldner unzumutbar? Welche Rolle spielt das Vertrauensverhältnis? Und wie grenzt sich § 282 von § 280 und § 281 BGB ab? In dieser Folge klären wir: was Schutzpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB genau sind, wann ein Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden kann, warum die Unzumutbarkeit im Zentrum der Prüfung steht, wie ihr mit bereits erbrachten Teilleistungen umgeht, und worauf ihr im Examen besonders achten müsst. Mit anschaulichen Beispielen und einem klaren Prüfungsschema zur sofortigen Anwendung in der Klausur. 🔑 Schlagwörter: Schadensersatz statt der Leistung · § 282 BGB · Schutzpflicht · Unzumutbarkeit · Nebenpflichtverletzung · Vertrauen · Rücktrittsähnliche Wirkung · Prüfungsschema Zivilrecht · Klausurwissen BGB · Leistungsstörungsrecht Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  19. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Baurecht "Das Lehrbuch zum Baurecht stellt anhand zahlreicher Fälle und Schaubilder das Zusammenspiel der Länderregelungen zum Bauordnungsrecht, des bundesrechtlich geregelten Bauplanungsrechts und weiterer fachgesetzlicher Vorgaben dar. Vertiefungsfragen am Ende eines jeden Kapitels erlauben die eigenständige Wiederholung des Gelernten." 📄 Beschreibung: Im dritten Teil unserer kleinen Baurechtsreihe zur Veränderungssperre werfen wir einen Blick auf die praktische Geltungsdauer, auf die oft vergessene Zurückstellung nach § 15 BauGB – und auf die Frage, wie man das Ganze eigentlich in einer Klausur prüft. 💡 Inhalt dieser Folge: Wie lange gilt eine Veränderungssperre? (Spoiler: maximal 4 Jahre – aber mit Fallstricken!) Wie verhält sich die Veränderungssperre zur Zurückstellung nach § 15 BauGB? Wann muss eine Sperre aufgehoben werden – und was passiert bei einem Sanierungsgebiet? Wie prüfe ich eine Veränderungssperre in der Baurechtsklausur – Schritt für Schritt 📚 Lerneffekte: Verständnis der Geltungsdauer nach § 17 BauGB, inkl. Verlängerung und Anrechnung Einordnung der Zurückstellung als eigenständiges Sicherungsinstrument Prüfungsschema für die Veränderungssperre als materiell-rechtlicher Versagungsgrund bei der Baugenehmigung Wiederholung zentraler Normen: §§ 14, 15, 16, 17 BauGB 🔑 Schlagwörter: § 14 BauGB • § 15 BauGB • § 17 BauGB • Veränderungssperre • Zurückstellung Baugesuch • Bebauungsplan • Sicherung der Bauleitplanung • Geltungsdauer • Ausnahmeprüfung • Genehmigungsfähigkeit • Prüfungsschema • materiell-rechtlicher Versagungsgrund Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur

  20. 📚 Unsere Empfehlung vom Nomos Verlag: Lehrbuch Kriminologie "Sie wollen mit einem Lehrbuch die Grundstrukturen der Nicht-Vermögensdelikte lernen und verstehen? Dann ist dieses Lehrbuch zum Strafrecht BT I genau das Richtige für Sie! Es enthält den prüfungsrelevanten Stoff zu den Nicht-Vermögensdelikten, insbesondere zu den Delikten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit." Rücktritt vom Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts – Geht das? BGH, Urteil vom 12.09.1996 – NJW 1996, 2663 📄 Beschreibung: In dieser Folge widmen wir uns einer dogmatisch spannenden und examensrelevanten Frage: Kann man vom Versuch eines erfolgsqualifizierten Delikts zurücktreten – selbst wenn die schwere Folge bereits eingetreten ist? Anhand des klassischen BGH-Falls zum versuchten Raub mit Todesfolge (§ 251 StGB) zeigen wir euch, wie sich das Rücktrittsprivileg auch in dieser Konstellation auswirken kann – und wo die umstrittenen Punkte liegen. 🔍 Inhalt dieser Folge: Wiederholung: Versuch + Erfolgsqualifikation (eV vs. vE) Rücktritt von der versuchten Erfolgsqualifikation: (+) unstreitig Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch: umstritten BGH NJW 1996, 2663: versuchter Raub mit Todesfolge Wortlautargument § 24 StGB vs. Letalitätsdogmatik Bedeutung der Freiwilligkeit (emotionaler Zwang) Relevanz für § 227 StGB, § 251 StGB und vergleichbare Delikte 🎓 Lerneffekte: ✅ Verständnis des Rücktritts beim erfolgsqualifizierten Versuch ✅ Systematik der Rücktrittsprüfung nach § 24 StGB ✅ Abgrenzung: materiell vollendet vs. formell unvollendet ✅ Streitstand und Argumentation für mündliche Prüfung und Klausur 🔑 Schlagwörter: Rücktritt, Versuch, Erfolgsqualifikation, § 24 StGB, § 251 StGB, versuchter Raub mit Todesfolge, Letalitätstheorie, Akzessorietät, Rücktrittsprivileg, StrafR AT Support the show 🔗 Links & Ressourcen: 🌐 Unsere Website 🎙️ Alle Folgen & Infos 🗞️Podcast Recht Aktuell 📋Playlists nach Fachgebiet sortiert: Alle Folgen Strafrecht Alle Folgen Öffentliches Recht Alle Folgen Zivilrecht Alle Folgen Ersti-Woche 🤝 Unterstütze uns: ⭐️ Bewerte unseren Podcast → auf Spotify & Apple Podcasts 📢 Empfiehl uns weiter → an deine Kommiliton:innen & Kolleg:innen 📱 Folge uns auf Social Media: Instagram LinkedIn Kurzerklärt LinkedIn Sebastian Baur