Zwei Gesellschaftsreformen auf einen Streich
12.04.2024 · 11 Min.
Folgen-WebseiteÜber diese Folge
Der Bundestag will am Freitag über zwei gesellschaftliche Reformen abstimmen: das Selbstbestimmungsgesetz und eine Änderung des Namensrechts. Damit will die Ampelkoalition – zumindest teilweise – ihr Antrittsversprechen einlösen, Deutschlands Gesellschaft- und Familienrecht zu modernisieren. Welche Vorhaben dagegen auf der Strecke geblieben sind, darüber spricht Lisa Caspari, Redakteurin für Innenpolitik bei ZEIT ONLINE, im Podcast.
Das oberste Gericht des US-Bundesstaats Arizona hat ein 160 Jahre altes Gesetz gegen Schwangerschaftsabbrüche wieder für gültig erklärt. Dieses sieht unter anderem eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren für Ärztinnen und Ärzte vor, die einen Abbruch vornehmen. Wie es zu dem Urteil in Arizona kam und welche Rolle das Thema bei den kommenden Präsidentschaftswahlen in den USA spielen könnte, berichtet Korrespondentin Johanna Roth aus Washington, D. C.
Und sonst so? Umarmungen können wie Medizin wirken.
Moderation und Produktion: Hannah Grünewald
Redaktion: Helena Schmidt
Mitarbeit: Susanne Hehr und Clara Löffler
Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de.
Weitere Links zur Folge:
Transidentität: Queerbeauftragter wirbt für Zustimmung zu Selbstbestimmungsgesetz
Reform des Namensrechts: Im Worst Case heißt man dann Marie-Agnes Strack-Zimmermann
Arizona: US-Gericht reaktiviert Gesetz gegen Schwangerschaftsabbrüche von 1864
Schwangerschaftsabbruch: Was das Urteil des Supreme Court bedeutet
Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Hier können Sie unser unser Podcastabo kostenlos testen.
Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot.
[ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER.
Und hier gibt es unser Angebot für alle unter 30 Jahren.
Diesen Podcast durchsuchen
Weitere Folgen
- Update: 2.500 Polizisten für den "Palästina-Kongress"
12.04.2024 · 10 Min.
In Berlin hat am Freitag der umstrittene Palästina-Kongress begonnen. Die Veranstalter werfen Israel unter anderem Apartheid, Kolonialismus und Völkermord vor, die Massaker am 7. Oktober durch die Hamas erwähnten sie in einer Ankündigung nicht. Die Tagung findet bis Sonntag statt. Berlins Bürgermeister Kai Wegner sagte, es sei „unerträglich“, dass der Kongress in Berlin stattfinde. ZEIT ONLINE Politikreporter Christian Vooren berichtet von der Veranstaltung. Bundesverkehrsminister Volker Wissing hat vor Fahrverboten an Samstagen und Sonntagen gewarnt. In einem Brief an die Ampelfraktionen im Bundestag rief er dazu auf, dem reformierten Klimaschutzgesetz zuzustimmen, ansonsten drohten drastische CO₂-Einsparmaßnahmen im Verkehrssektor. Die Behauptung des Ministers sei schlichtweg falsch, kritisierte die stellvertretende Grünen-Fraktionsvorsitzende Julia Verlinden den Minister. Die Ampelregierung hat das Klimaschutzgesetz bereits reformiert. Demnach genügt es künftig, wenn die Sektoren insgesamt die notwendigen Einsparungen erzielen. Bisher hat der Bundestag das Gesetz aber noch nicht verabschiedet. Außerdem im Podcast: Der Bundestag hat eine Reform des Namensrechts und das Selbstbestimmungsgesetz beschlossen. Auch die Bezahlkarte für Asylsuchende wurde verabschiedet. Was noch? Der Bundespresseball in Berlin Moderation und Produktion: Erica Zingher Redaktion: Hannah Grünewald Mitarbeit: Susanne Hehr und Benjamin Probst Alle Folgen unseres Podcasts finden Sie hier. Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Krieg in Nahost: Aufgeheizte Stimmung vor "Palästina-Kongress" in Berlin Robi Friedmann: „Weil ich mit Arabern rede, bin ich für viele ein Verräter“ Klimaschutzgesetz: Wissing verteidigt Warnung vor Fahrverboten am Wochenende Klimaschutzgesetz: Klimaschutz? Macht die nächste Regierung Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Hier können Sie unser unser Podcastabo kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. Und hier gibt es unser Angebot für alle unter 30 Jahren.
- Update: Verfassungsschutz und AfD streiten über Extremismusverdacht
11.04.2024 · 10 Min.
2021 wurde die AfD vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft. Dagegen klagte die Partei. Im März 2022 wurde die Einstufung dann vom Verwaltungsgericht in Köln bestätigt. In einem Berufungsverfahren am Oberverwaltungsgericht Münster wird der Sachverhalt nun erneut überprüft. Die ersten Verhandlungstage fanden bereits im März statt, doch wegen zahlreicher Befangenheits- und Beweisanträge der AfD konnte das Gericht das geplante Programm nicht fortführen. Bisher reichte die AfD 457 Beweisanträge ein. Was die AfD damit bezwecken will, weiß Christian Parth. Er ist Politikredakteur bei ZEIT ONLINE und in Münster. Im Podcast erklärt er, was der Verfassungsschutz der Partei konkret vorwirft. Die SPD und die FDP haben sich am Mittwoch auf eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Wo die Mietpreisbremse gilt, darf also auch weiterhin bei Abschluss eines neuen Mietvertrags die Miete nicht mehr als zehn Prozent über dem ortsüblichen Durchschnitt liegen. Der Eigentümerverband Haus & Grund will dagegen juristisch vorgehen. Seit Beginn der Woche wird vor dem Internationalen Gerichtshof ein Prozess gegen Deutschland verhandelt. Der Vorwurf: Beihilfe zum Völkermord. Eingereicht wurde die Klage von Nicaragua Anfang März. Deutschland unterstütze durch Waffenlieferungen an Israel einen Genozid im Gazastreifen. Jetzt hat Nicaragua seine Botschaft in Berlin geschlossen. Die Dienstgeschäfte werden von der diplomatischen Vertretung in Wien weitergeführt. Was noch? Ein Hund, der zu freundlich für die Polizeischule war, wird jetzt als Rettungshund zum Star. Moderation und Produktion: Azadê Peşmen Redaktion: Helena Schmidt Mitarbeit: Lea Schüler Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: AfD: Maximilian Krah soll den Volksbegriff der AfD erklären OVG Münster: Verfassungsschutz und AfD streiten vor Gericht um Volksbegriff Wohnungsnot: Eigentümerverband will gegen Verlängerung der Mietpreisbremse klagen Ampelkoalition: SPD und FDP einigen sich zu Datenspeicherung und Mietpreisbremse Nahostkrieg: Nicaragua schließt seine Botschaft in Deutschland IGH-Klage Nicaraguas: Deutschland widerspricht Vorwürfen der Beihilfe zum Völkermord in Gaza Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Hier können Sie unser unser Podcastabo kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. Und hier gibt es unser Angebot für alle unter 30 Jahren.
- Warum sich die CDU ein TV-Duell mit der AfD liefert
11.04.2024 · 13 Min.
Der CDU-Spitzenkandidat für Thüringen, Mario Voigt, diskutiert am heutigen Donnerstag in einem TV-Duell mit Björn Höcke, seinem Konkurrenten von der AfD. Das Rededuell, das das erste dieser Art ist, wird live bei Welt TV übertragen. Voigt und Höcke wollen unter anderem über den von AfD-Chefin Alice Weidel geforderten Austritt Deutschlands aus der EU debattieren. Ob Voigt es schafft, die AfD inhaltlich zu entlarven, und ob seine Strategie Schule machen könnte, analysiert ZEIT-Politikredakteurin Mariam Lau. Die chinesische Regierung hat im vergangenen Jahr Exportkontrollen auf den Rohstoff Gallium eingeführt. Wer das Mineral kaufen will, muss seitdem eine Genehmigung bei den chinesischen Behörden beantragen. Auch Unternehmen aus Deutschland sind auf den Rohstoff angewiesen, etwa für die Herstellung von Halbleitersubstraten. Laut der China-Strategie, die die Bundesregierung letztes Jahr verabschiedet hat, sollen die Risiken dieser Abhängigkeiten reduziert werden. Wie gut das momentan gelingt, erklärt Xifan Yang, ehemalige China-Korrespondentin der ZEIT. Und sonst so? Beyoncé ist die Nummer eins. Moderation und Produktion: Helena Schmidt Redaktion: Jannis Carmesin Mitarbeit: Sophia Boddenberg und Paulina Kraft Fragen, Kritik, Anregungen? Sie erreichen uns unter wasjetzt@zeit.de. Weitere Links zur Folge: Mario Voigt gegen Björn Höcke: Die CDU will jetzt ersticken, was sie nicht mehr ignorieren kann "Boxring der Demokratie": Sender verteidigt TV-Duell Höcke/Voigt Alternative für Deutschland: News und Infos Landtagswahl: News und Infos Handel mit China: China, eine toxische Beziehung China: News zur Volksrepublik Wirtschaftsbeziehungen: Ganz bei uns Sie wollen mehr exklusive Audioinhalte der ZEIT hören? Hier können Sie unser unser Podcastabo kostenlos testen. Und falls Sie uns nicht nur hören, sondern auch lesen möchten, testen Sie jetzt 4 Wochen kostenlos DIE ZEIT. Hier geht's zum Angebot. [ANZEIGE] Mehr über die Angebote unserer Werbepartnerinnen und -partner finden Sie HIER. Und hier gibt es unser Angebot für alle unter 30 Jahren.